Rahmenbedingungen belasten Doppelhaushalt

Gemeinsame Pressekonferenz – Einbringung am 31. Oktober

Kreiskämmerer Volker Topp bringt am 31. Oktober 2019 einen Doppelhaushalt für 2020 und 2021 in den Kreistag ein. Deshalb gab es einen größeren Abstimmungsbedarf mit den Städten und Gemeinden als in den Vorjahren. Vor diesem Hintergrund erläuterten Landrätin Eva Irrgang und die Bürgermeister Christof Sommer (Lippstadt), Dr. Eckhard Ruthemeyer (Soest), Matthias Lürbke (Lippetal) und Michael Grossmann (Werl) den Stand der Einbringung in einer Pressekonferenz am 28. Oktober 2019 gemeinsam.

Nach der gesetzlich erforderlichen Benehmensherstellung mit den 14 Städten und Gemeinden sollen nun die bereits mit der Haushaltsverabschiedung für 2019 angesetzte Mittelfristplanung in Sachen Zahlbetrag der Kreisumlage für 2020 und 2021 als Leitfaden für den Doppelhaushalt dienen. Landrätin Eva Irrgang: „Es handelt sich bei dem Haushaltsentwurf um einen Kompromiss vor der anstehenden politischen Debatte, der Rücksicht nimmt auf die unterschiedlichen Interessenslagen. Die Entscheidung trifft dann der Kreistag mit der Verabschiedung des Etats am 12. Dezember.“ Angesichts dieser Kompensation eines eigentlich größeren Bedarfs für die Kreisumlage sei allerdings eine Anhebung der Mittelfristplanung für die Folgejahre ab 2022 nach jetzigem Kenntnisstand unausweichlich. „Das ist den Rahmenbedingungen geschuldet und stellt auch uns nicht zufrieden. Wir werden aber weiterhin durch restriktive Haushaltsführung und kontinuierliche Überprüfung sämtlicher Geschäftsprozesse gegensteuern, um die Entwicklung möglichst  abzumildern“, so Landrätin Eva Irrgang. 

Die Verwaltungschefin verwies darauf, dass der Kreis Soest in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 der Zahlbetrag der allgemeinen Kreisumlage konstant gehalten hat. Dadurch sank der Hebesatz von 41,54 Prozent in 2017 zuletzt auf 36,20 Prozent in 2019. Von den sieben Kreisen im Regierungsbezirk Arnsberg erhebt der Kreis Soest damit die geringste Kreisumlage je Einwohner. Jetzt sollen der Hebesatz auf 36,7 (2020) und 36,8 Prozent (2021) steigen und der Zahlbetrag von 160,8 Mio. auf 171,4 Mio. (2020) und 177,9 Mio. Euro (2021) klettern.

Der Haushaltsentwurf 2020 enthält Aufwendungen in Höhe von 478,6 Mio. Euro (2019 = 415,3 Mio. Euro) und Erträge in Höhe von 475 Mio. Euro  (2019 = 410,7 Mio. Euro). Er ist damit nicht ausgeglichen und weist ein Defizit von 3,6 Mio. Euro aus, das aus der Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Der Haushaltsentwurf 2021 sieht Aufwendungen in Höhe von 499,7 Mio. Euro und Erträge in Höhe von 494,3 Mio. Euro vor. Auch dieses Defizit von 5,4 Mio. Euro kann nur durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgefangen werden, die somit bis Ende 2021 auf einen Restbetrag von 1,6 Mio. Euro schrumpfen wird.

Bürgermeister-Sprecher Christof Sommer brachte die Position der Kommunen auf den Punkt: „“Zunächst einmal ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die Kreisverwaltung ankündigt, die zusätzlichen Belastungen für die Städte und Gemeinden minimieren zu wollen, denn im Ergebnis müssen die Städte und Gemeinden, die mindestens genauso wie der Kreis Soest unter finanziellen Zwängen leiden, jede weitere Belastung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Deshalb ist es unumgänglich – wie von der Landrätin angekündigt – restriktiv in der Haushaltsführung zu sein und im weiteren Verlauf auch zu bleiben. Dies gilt gerade mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung, die nach dem vorliegenden Entwurf eine absolute Überforderung für die Kommunen darstellt.“

Das Zahlenwerk des Kreis-Kämmerers belasten vor allem Tarif- und Besoldungserhöhungen, Pensions- und Beihilferückstellungen, die Herausforderungen der Digitalisierung inklusive der Anforderungen des E-Government- bzw. Onlinezugangsgesetzes. Bei den Sozialaufwendungen schlagen unter anderem die Kosten der Unterkunft, die Sicherung des Lebensunterhaltes (Bundesteilhabegesetz), der Elternunterhalt (Angehörigen-Entlastungsgesetz) und die Bildungs- und Teilhabeleistungen (Starke-Familien-Gesetz) besonders zu Buche.

Der Zahlbetrag der Jugendamtsumlage steigt von 42,8 Mio. Euro (2019; Hebesatz 19,35 Prozent) auf 52,0 Mio. Euro (2020; Hebesatz 22,3 Prozent) und 57,2 Mio. Euro (2021; Hebesatz 23,7 Prozent). Ursachen sind unter anderem gestiegene Bedarfe für die Kindertagesbetreuung und für die Hilfen zur Erziehung, insbesondere im Bereich ambulante Familienhilfe und Schulassistenzen. Bei der Kindertagesbetreuung hatte der Jugendhilfeausschuss im Februar ein Ausbauprogramm beschlossen, das in einem ersten Schritt 657 zusätzliche Plätze schaffen soll.

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