Aktuelle Informationen zu weiteren Maßnahmen der Landesregierung NRW im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:
Das NRW-Landeskabinett hat am Freitag (13.03.2020) die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab Montag, 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.2020) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Auch wird der Schulbusbetrieb an beiden Tagen noch aufrechterhalten.
Für die Conrad-Hansen-Musikschule gilt die gleiche Regelung. Hier erfolgt die endgültige Schließung ebenfalls erst ab Mittwoch, 18.03.2020.
Die Kindertagesbetreuungsangebote (Kita, Tagespflege, Brückenprojekte) in Nordrhein-Westfalen werden nach Beschluss des Landeskabinetts im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 vollständig geschlossen bleiben.
Ein Betreuungsangebot in Schulen und Kindertagesbetreuung wird nur noch für Eltern angeboten, die unentbehrliche Schlüsselpersonen sind. Dies auch nur dann, wenn eine private Betreuung durch Familienangehörige oder durch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Die Unentbehrlichkeit ist den Schul- bzw. Kitaleitungen durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Von der sofortigen Schließung ab Montag, 16.03.2020, bis 19. April 2020 sind ebenfalls die Volkshochschule, die Thomas-Valentin-Stadtbücherei, die Galerie im Rathaus, das Stadtmuseum sowie das Stadtarchiv betroffen.
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