Kreisjugendamt seit 2008 zuständig – 150 Mio. Euro ausgezahlt

Foto: Wilhelm Müschenborn/ Kreis Soest
Nach der Auflösung des Versorgungsamtes Soest ist die Elterngeldstelle seit dem 1. Januar 2008 beim Kreisjugendamt Soest angesiedelt. Sachgebietsleiterin Beate Fricke und Teamleiter Holger Scholz ziehen Bilanz. Foto: Wilhelm Müschenborn/ Kreis Soest

Zehn Jahre Elterngeld
Kreisjugendamt seit 2008 zuständig – 150 Mio. Euro ausgezahlt

Vor zehn Jahren, am 1. Januar 2007, wurde das Elterngeld eingeführt; seitdem haben bundesweit acht Mio. Mütter und Väter diese Familienleistung bezogen. Nach der Auflösung des Versorgungsamtes Soest ist die Elterngeldstelle seit dem 1. Januar 2008 beim Kreisjugendamt Soest angesiedelt. Von 2008 bis 2016 haben die Mitarbeiter 26.251 Anträge auf Elterngeld bewilligt und knapp 150 Mio. Euro an 21.214 Mütter und 5.037 Väter ausgezahlt.
Diese Bilanz ziehen Sachgebietsleiterin Beate Fricke und Teamleiter Holger Scholz. Im vergangenen Jahr 2016 wurden insgesamt 3.154 Anträge auf Elterngeld bewilligt (Vorjahr 3.125). Die Summe für die Leistungen betrug knapp 19,5 Mio. Euro (2015: 18,9 Mio. Euro) und verteilt sich auf 2.384 Mütter und 770 Väter. Die überwiegende Anzahl der Väter (635) nahm allerdings nur die sogenannten zwei Partnermonate in Anspruch.

Mit dem ElterngeldPlus wurde die Leistung im Jahr 2015 modernisiert. Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in Teilzeit in den Beruf zurückkehren möchten; es können jedoch auch die Personen ElterngeldPlus beziehen, die nach der Geburt nicht erwerbstätig sind. Wie beim bisherigen „Basis“-Elterngeld auch, ersetzt das ElterngeldPlus das wegfallende Erwerbseinkommen. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt höchstens bei der Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, welches ohne Teilzeiteinkommen zustehen würde. Die Bezugszeit des Elterngeldes kann somit verlängert werden: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit kann ElterngeldPlus über den 14. Lebensmonat hinaus bezogen werden.

Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen und mindestens vier Monate lang parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, können jeweils vier zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate erhalten. Änderungen hat es 2015 auch in den gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit gegeben: Statt wie bisher 12 Monate können Eltern nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes beanspruchen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Kreishaus Soest sind  telefonisch unter den Nummern 02921/302053, 302058 und 303452 sowie persönlich in den Räumen    043 und E044 zu erreichen. Informationen im Netz unter vwww.kreis-soest.de oder www.elterngeld-plus.de.

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