Genug Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen

Martina Krick - Kreis Soest - Örtliche Planung Pflege und Alter

„Örtliche Planung für Alter und Pflege 2017/18“ online

In den vollstationären Pflegeeinrichtungen standen Ende 2015 kreisweit 400 von 4.190 Plätzen leer. Deshalb besteht kein Bedarf für weitere, wie die „Örtliche Planung für Pflege und Alter 2017/18“ feststellt. Autorin Martina Krick vom Sachgebiet Pflegeplanung und Alter der Kreisverwaltung hatte den Bericht jüngst dem Sozialausschuss bereits vorgestellt. Er ist jetzt unter www.kreis-soest.de/pflegeatlas auch online abrufbar.
Die Quantität stimmt also, jetzt steht die Qualität besonders im Fokus. So sollen die bestehenden Einrichtungen möglichst bald, spätestens jedoch bis zum 31. Juli 2018, ein Qualitätszertifikat erwerben. Das ist künftig die Voraussetzung für den Erhalt des Pflegewohngeldes, ein von der Situation der Bewohner anhängiger Zuschuss für notwendige Aufwendungen bzw. Investitionen.

Im Jahr 2015 waren im Kreis Soest einschließlich der Pflegegeldempfänger rund 10.044 Menschen pflegebedürftig. Das ist eine Quote von 3.315 auf 100.000 Einwohner (landesweit 3.571 je 100.000). Es handelt sich nur um Personen in einer Pflegestufe. 34 Prozent der Pflegebedürftigen kreisweit werden stationär gepflegt, 66 v. H. zu Hause. Von letzteren nehmen 26 Prozent die ambulante Pflege in Anspruch, 40 v. H. sind reine Pflegegeldempfänger, die ihre Pflege selbst organisieren, zum Beispiel mit Hilfe von Angehörigen.

Die „Örtliche Planung“ gibt viele konkrete Empfehlungen. Danach sollte ambulante Pflege quartiersbezogen und in Trägervielfalt angeboten werden, um ausreichende Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Die Kennzahl Pflegebedürftige pro Vollzeitkraft soll sich nicht weiter verschlechtern. In der Tagespflege wird der Bedarf für einen weiteren Ausbau nur bei  besserer räumlicher Verteilung und Trägervielfalt gesehen, um eine wohnortnahe Versorgung und ausreichende Wahlmöglichkeiten zu gewährleisten.

Wer nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht unmittelbar in die eigene Wohnung zurückkehren kann, soll versorgt werden. Deshalb wird Bedarf für den Ausbau der separaten Kurzzeitpflege gesehen, unter anderem in Anbindung an Krankenhäuser. Empfohlen wird der weitere Ausbau der ambulant betreuten Wohnformen. Gedacht wird an kleine betreute   Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen sowie kleine, bezahlbare und barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderung, Sozialhilfeempfänger und Senioren. Generationenfreundliche Neu- oder Umbauten werden ebenfalls in den Blick genommen. Erklärtes Ziel ist es, möglichst viele Häuser mit dem  Testat generationenfreundliches Wohnen auszeichnen zu können.

Um Senioren beim Verbleib im eigenen Zuhause zu unterstützen, sollen die verschiedenen Wohnformen noch transparenter gemacht werden. Deshalb ergeht der Appell an Städte und Gemeinden, sich dieses Themas intensiver anzunehmen. Das Alten- und Pflegegesetz NRW betont die Teilhabe, das ehrenamtliche Engagement und die  Quartiersentwicklung. Deshalb ist es ein weiteres Ziel, die Arbeit der Seniorenvertretungen zu unterstützen und auf Kreisebene zu vernetzen. Die Broschüre über die Pflegeberatung lässt der Kreis aktuell in Englisch, Türkisch, Polnisch, Russisch und Italienisch übersetzen, um auch Migranten zu informieren.

Der Bericht „Örtliche Planung für Pflege und Alter 2017/18“ steht an dieser Stelle zum Download zur Verfügung.

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