Förderprogramm „Kultur und Schule“ neu aufgelegt

Kunstprojekt

Künstler und Schulen können sich bis zum 31. März bewerben

Die Landesregierung NRW fördert auch im kommenden Schuljahr 2019/2020 wieder Projekte der künstlerisch-kulturellen Bildung in allgemein- und berufsbildenden Schulen. Gefragt sind einmal mehr freischaffende Künstlerinnen und Künstler, zusammen mit einer Schule kreative Projektideen zu entwickeln. Die Bewerbung für die Förderung nach dem Landesprogramm „Kultur und Schule“ für das Schuljahr 2019/20 ist noch bis zum 31. März 2019 möglich. Hierauf weist die Kulturstelle des Kreises Soest hin.
Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von deren Herkunft und ihrem sozialen Status.
Vielfältige Projekte wecken die Kreativität der Kinder und Jugendlichen. Angesprochen sind alle kulturellen Sparten: Theater, Literatur, Bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Projekte können auch schul- und spartenübergreifend geplant werden. Ebenso ist eine Kooperation von Kindertageseinrichtungen mit Grundschulen im Programm vorgesehen. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner können neue Chancen zur Vernetzung entstehen, von denen alle Partner profitieren. Dies gilt insbesondere für Projekte, die sich für Inklusion und Integration einsetzen.
Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten wöchentlich über das gesamte Schuljahr verteilt statt. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt einen Festbetrag in Höhe von 2.440 Euro je Projekt und deckt damit 80 Prozent der Gesamtkosten. Der Schulträger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 610 Euro (20 Prozent). Für den Kreis Soest stellt das Land 68.000 Euro an Projektmitteln zur Verfügung.
Bewerbungen von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft können über den zuständigen Schulträger bis zum 31.März 2019 beim Schulamt des Kreises Soest eingereicht werden. Eine unabhängige Jury schlägt die zu fördernden Projekte vor. Ein Leitfaden zur Planung und Umsetzung des Projektes sowie Projektanträge sind unter www.kultur-und-schule.de abrufbar. Weitere Informationen erteilt das Schulamt des Kreises Soest unter der Telefonnummer 02921/302483.

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