Kreiseinheitliche Regelung für Kitas und OGS
Die Landrätin und die 14 Bürgermeister der Kommunen im Kreisgebiet haben sich darauf geeinigt, ab dem 1. April auf die Erhebung der Beiträge für Kitas und für die Kindertagespflege zu verzichten. Ein entsprechender Vorschlag soll den politischen Gremien als Dringlichkeitsbeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. „Uns allen war ein schnelles und kreiseinheitliches Vorgehen in dieser drängenden Frage wichtig“, betont Landrätin Eva Irrgang. „Wir wollen Eltern in dieser Krise entlasten.“
Landrätin Irrgang weiter: „Damit tragen wir im Kreis Soest der Schließung der Kitas und der Einrichtungen der Kindertagespflege durch das Land NRW Rechnung, die als Schutzmaßnahme vor dem Coronavirus angeordnet wurde. Trotz dieser Verabredung vor Ort erwarten wir vom Land bis zum Freitag, 27. März, eine landesweite Regelung in diesem Sinne.“ Diese müsse auch mit einer auskömmlichen finanziellen Unterstützung für die kommunale Familie verbunden sein, fordert die Landrätin. Denn Kreise, Städte und Gemeinden hätten die Kosten für alle Einrichtungen ja weiter zu tragen.
Für Beiträge für den Offenen Ganztag an Grund- und Förderschulen soll kreiseinheitlich ebenso verfahren werden. Sämtliche Regelungen sollen für alle Eltern gelten, also auch für diejenigen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
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