Zahlen, Daten, Fakten zum Mietwohnungsmarkt in Lippstadt

Foto: GWL
Der aktualisierte Mietspiegel enthält Aussagen zur ortsüblichen Vergleichsmiete für freifinanzierte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die zwischen 40 und 100 Quadratmetern groß sind. Foto: GWL

Der neue Mietspiegel ist da
Zahlen, Daten, Fakten zum Mietwohnungsmarkt in Lippstadt

Zum 01. Januar 2017 hat die Stadt Lippstadt den Mietspiegel aktualisiert. Die letzte Anpassung war zum 01. Januar 2014 erfolgt. In der Neuauflage enthält der Mietspiegel aktualisierte Aussagen zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber auch Anpassungen hinsichtlich der Baualtersstufen, um insbesondere die Baukostenentwicklungen der letzten Jahre zu berücksichtigen.

Ortsüblich ist dabei die Miete, die in Lippstadt für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage erzielt wird. Der Mietspiegel ist ausschließlich für die in Lippstadt etwa 32.000 frei finanzierten Wohnungen gültig, nicht für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Basierend auf erhobenem Datenmaterial der Verwaltung, der Vertretung der Hauseigentümer „Haus und Grund“ sowie des Mieterbundes aus den Neuvermietungen der vergangenen vier Jahre wurde eine Bewertung des örtlichen Wohnungsmarktes vorgenommen.

Der aktuelle Mietspiegel umfasst weiterhin sieben Baualtersstufen, die sich jedoch neu zusammensetzen. So wurde keine eigene Stufe mehr für ältere Gebäude mit einem Baujahr vor 1948 ausgewiesen, dafür jedoch eine neue Baualtersstufe für Neubauten ab dem 01.01.2010. Damit wird der aktuellen Entwicklung der vergangenen Jahre mit erhöhten Baukosten insbesondere aufgrund energetischer Bauweise Rechnung getragen.

Insgesamt ist für die Stadt Lippstadt ein höheres Mietniveau in sämtlichen Baualtersstufen festzustellen. Im Durchschnitt liegt der Anstieg bei rund 0,30 Euro pro Quadratmeter. Mit der neuen Baualtersstufe für die Neubauten ab dem 01.01.2010 wird erstmalig die Grenze von sieben Euro pro Quadratmeter in der Spitze überschritten.

Die Mietwerte beziehen sich auf Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 40 und 100 Quadratmetern in Mehrfamilienhäusern. Bei Kleinwohnungen  (Appartements) können Zuschläge von bis zu 30 Prozent erfolgen.
In freistehenden Einfamilienhäusern können Zuschläge von zehn Prozent vorgenommen werden, bei Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern Zuschläge von fünf Prozent.

Auch innerhalb der Stadtgrenzen sind Unterschiede bei den zu erzielenden Mieten festzustellen. Dem trägt der Mietspiegel dadurch Rechnung, dass für die Ortsteile Rebbeke, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen und Lohe Abschläge zwischen fünf Prozent und zehn Prozent von den Werten der Tabelle vorgenommen wurden.

Der Mietspiegel gilt im Übrigen wie bereits bislang mit einem Abschlag von fünf Prozent auch für die Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen.

Der Mietspiegel ist in den Geschäftsstellen des Mieterbundes in der Bahnhofstraße 11, der Geschäftsstelle von „Haus und Grund“ in der Poststraße 32, außerdem in der Stadtinformation im Rathaus sowie der Bürgerberatung im Stadthaus erhältlich. Online kann der Mietspiegel außerdem auf der Homepage der Stadt Lippstadt abgerufen werden.

Mietspiegel 2017

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*