Regeln zum Infektionsschutz auch für den Wahlgang
56.140 – so viele Wahlbenachrichtigungen für die am 13. September anstehende Kommunalwahl werden ab Freitag an die wahlberechtigten Lippstädterinnen und Lippstädter versendet. Spätestens bis zum Ende der kommenden Woche sollten alle Wahlberechtigten die Benachrichtigung erhalten haben. Wer bis zum 22. August 2020 keine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 02941/980-291 in Verbindung setzen.
Für Wähler, die Briefwahl beantragen möchten, empfiehlt sich in diesem Jahr aufgrund der Corona-Situation eine schriftliche Antragstellung. Hierzu ist der Wahlscheinantrag – auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden – auszufüllen und zu unterschreiben. Der Antrag kann postalisch an das Wahlamt geschickt werden oder in den Briefkasten am Haupteingang des Stadthauses, Ostwall1 eingeworfen werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Alternativ ist eine Beantragung über das Internet möglich. Auf der Startseite von www.lippstadt.de ist der Link zum Antrag direkt zu finden.
Die genannten Regelungen betreffen ebenso die Integrationsratswahl.
Auch für diese Wahl werden alle 15.582 Wahlberechtigten mit einer schriftlichen Wahlbenachrichtigung informiert. Erstmals im Jahr 2020 erhalten auch Eingebürgerte automatisch eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Dies setzt voraus, dass bei der Meldebehörde Lippstadt die Einbürgerung bekannt ist. Sollte eine Einbürgerung erfolgt und keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, kann bis zum 1. September 2020 ein Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Für telefonische Rückfragen dazu steht Gudrun Strathoff unter 02941/980-395 zur Verfügung.
Das Wahlamt im Stadthaus (Ostwall 1) öffnet ab kommenden Montag, 17.08.2020, seine Türen.
Wie in den vergangenen Jahren wird das Wahlamt im Sitzungsraum E.08 zu finden sein, allerdings gelten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie dieses Mal besondere Regeln zum Infektionsschutz. Der Zutritt zum Wahlamt im Stadthaus ist nur durch den Haupteingang des Stadthauses am Ostwall 1 möglich. Im Gebäude ist der Zugang zum Sitzungszimmer ausgeschildert. Für die Besucher des Wahlamtes gilt eine Maskenpflicht nach Betreten des Gebäudes. Im Eingangsbereich sowie auch im Wahlamt selbst stehen Spender zur Händedesinfektion bereit.
Geöffnet ist das Wahlamt ab Montag, 17.08.2020, zu folgenden Zeiten: Montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Erledigung weiterer Angelegenheiten im Stadthaus und den anderen Dienststellen auch weiterhin eine vorherige Terminabsprache telefonisch oder per E-Mail mit dem jeweiligen Sachbearbeiter erfolgen sollte. Der uneingeschränkte Zutritt zum Stadthaus gilt zunächst nur für das Wahlamt.
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