Städtische Veranstaltungen bis zum 6. April abgesagt

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und des Erlasses der NRW-Landesregierung vom 10. März 2020 sagt die Stadt Lippstadt ab sofort alle städtischen Veranstaltungen bis einschließlich 6. April 2020 ab. Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern in Lippstadt wird die Absage laut Erlass durch die Ordnungsbehörde verfügt. Das Vorgehen ist mit dem Kreis Soest und allen kreisangehörigen Kommunen abgestimmt, um die weitere Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen.

Nicht stattfinden wird aufgrund der aktuellen Situation unter anderem der Lippstädter Lenz am 28. und 29. März 2020. Auch der damit verbundene verkaufsoffene Sonntag entfällt, da durch die Absage des Lippstädter Lenz‘ der Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag fehlt. „Bei der genannten Veranstaltung wird die durch die Landesregierung vorgegebene Besucherzahl von 1.000 Besuchern definitiv überschritten, sodass eine Absage zwingend ist“, erläutert Joachim Elliger, Fachbereichsleiter Recht und Ordnung der Stadt Lippstadt. Für die Einzelhändler bezeichnet Werbegemeinschaftsvorsitzender Ingo Arndt die Absage als „Worst Case“, da die verkaufsoffenen Sonntage in Lippstadt grundsätzlich sehr erfolgreich seien. Er zeigte allerdings Verständnis für die Entscheidung zur Absage, die vor dem Hintergrund des Erlasses der Landesregierung keine andere Möglichkeit zulässt.

Durch die Entscheidung, städtische Veranstaltungen bis 6. April abzusagen, sind allerdings auch weitere publikumsträchtige Veranstaltungen betroffen. So wird der Abend des Sports am 13. März nicht stattfinden, gleiches gilt für das Kino für Senioren am 21. März und den Infotag der Musikschule am 28. März. Weitere kurzfristig anstehende, öffentliche Veranstaltungen im Stadtgebiet werden hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit durch den Fachdienst Sicherheit und Ordnung in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt geprüft und je nach Risikoeinschätzung ebenfalls abgesagt werden.

Sämtliche Kulturveranstaltungen der Kultur und Werbung Lippstadt (KWL) fallen bis einschließlich 6. April aus. Inwieweit jetzt abgesagte Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können, steht aktuell noch nicht fest. Karten für die entsprechenden Veranstaltungen können beim Veranstalter zurückgegeben werden.

Auch sämtliche Sonderveranstaltungen in den städtischen Einrichtungen Stadtbücherei, Musikschule, Stadtarchiv, Volkshochschule, Stadtmuseum und Galerie entfallen bis einschließlich 6. April. Das Mehrgenerationenhaus Mikado schränkt seinen Betrieb ein.

Kurse und Unterrichtseinheiten an VHS und Musikschule werden zunächst weitergeführt. Auch die Sitzungen der politischen Gremien finden bis auf Weiteres statt. Informationen zur Absage von Veranstaltungen sind auf der Internetseite der Stadt Lippstadt zu finden und werden fortlaufend aktualisiert.

„Wir befinden uns aktuell in einem Spagat zwischen Krisenmodus und Besonnenheit“, sagt Bürgermeister Christof Sommer. Der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) bei der Verwaltung ist einberufen und wird die Entwicklung rund um den Coronavirus SARS-CoV-2 verfolgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

„Aktuell müssen wir alles dafür tun, die Infektionskette zu unterbrechen und besonders gefährdete Personen zu schützen“, so der Bürgermeister. „Als Verwaltung sehen wir uns im besonderen Maße in der Pflicht, in der sich aktuell sehr dynamisch entwickelnden Situation durch nachvollziehbares und konsequentes Handeln Orientierung zu geben. Dies gilt sowohl mit Blick auf die eigenen Veranstaltungen als auch in der Bewertung von Veranstaltungen Dritter“, ergänzt der Bürgermeister und richtet damit auch einen Appell an alle privaten Veranstalter und Vereine, die eigenen Veranstaltungen auf ihre Notwendigkeit zum jetzigen Zeitpunkt zu prüfen und dem Beispiel der Stadt zu folgen.

„Wir empfehlen dringend, Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, die nicht zwingend durchgeführt werden müssen oder verschiebbar sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchzuführen“, macht Joachim Elliger deutlich. Zudem verweist Elliger auf die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI) zum Umgang mit Veranstaltungen, die auf der Internetseite des RKI zu finden sind. Ein Fragebogen, der auf der Internetseite der Stadt Lippstadt zu finden ist, ermöglicht es Veranstaltern zudem, eine Risikoeinschätzung der eigenen Veranstaltung vorzunehmen. Veranstalter können sich mit ihren Fragen auch an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Lippstadt wenden. Unter 02941/ 980-536 oder 02941/ 980-540 ist dort eine Informationshotline geschaltet, die täglich zwischen 10 und 12.30 Uhr erreichbar ist.

 Bürgerinnen und Bürger finden Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Coronavirus auf einer Website des Kreisgesundheitsamtes des Kreises Soest. Diese Website ist auch auf der Seite der Stadt Lippstadt (www.lippstadt.de) direkt verlinkt. Das Gesundheitsamt des Kreises bietet ein Infotelefon an mit Antworten und Hinweisen zum Thema Corona-Krankheit, Sars-CoV-2, Symptomen, Inkubationszeit und Möglichkeiten, sich zu schützen. Das Infotelefon ist montags bis freitags zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02921/303060 erreichbar.

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