Stadt Lippstadt fördert private Baudenkmale

Foto: Stadt Lippstadt
Die Fördermittel für private Baudenkmale werden häufig für Maler- oder Fensterarbeiten genutzt. Foto: Stadt Lippstadt

Noch bis Mitte April können Anträge eingereicht werden

Die Stadt Lippstadt fördert auch 2018 wieder private Baudenkmale mit Landes- und städtischen Mitteln. Das bewährte Programm zur Unterstützung privater Denkmaleigentümer geht somit in die nächste Runde. „Wie hoch die Zuschüsse für die einzelnen Denkmaleigentümer sein können hängt von der Nachfrage und den tatsächlich entstandenen Baukosten ab“, erklärt Dieter Mathmann, zuständig für den Denkmalschutz bei der Stadt Lippstadt.

Die Höhe des Zuschusses wird von der Stadt Lippstadt aufgrund der eingehenden Anträge festgelegt. Maximal können bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, höchstens jedoch 2.500 Euro beantragt werden. Damit möglichst viele Eigentümer in den Genuss eines Zuschusses kommen, werden nur kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen berücksichtigt, die einen Höchstbetrag von 15.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten. Die Förderung ist somit als Anreiz zu verstehen.

„Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist auch bei dem aktuellen Förderprogramm wieder davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Anträgen gestellt werden, um notwendige Instandsetzungen kurzfristig vorzunehmen, wodurch die individuelle Förderhöhe dann natürlich sinkt“, betont Dieter Mathmann. In den letzten Jahren konnten zwischen zehn Prozent und zwanzig Prozent zu den Instandsetzungsarbeiten beigesteuert werden.

Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen bedürfen immer einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, in der dann auch die Ausführung der Arbeiten abgestimmt wird, so Dieter Mathmann. Die Erfüllung dieser Anforderungen könne durchaus auch zu höheren Baukosten führen, bei denen ein Zuschuss hilfreich sei.

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt nimmt Förderanträge mit einer Maßnahmenbeschreibung und einem Angebot bis zum 15.4. 2018 formlos entgegen und entscheidet, welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden. Bedingung ist, dass die Maßnahme auch im laufenden Jahr 2018 fertiggestellt und abgerechnet wird.

Weitere Informationen gibt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz unter der Telefonnummer 02941/980 438.

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