Neuauflage des Förderprogramms „Kultur und Schule“

Glücksdruckerei

Bewerbungsfrist für kreative Ideen endet am 31. März

Künstlerinnen und Künstler sind erneut aufgerufen, sich gemeinsam mit Schulen und Kindertagesstätten mit einer innovativen Projektidee am Förderprogramm „Kultur und Schule“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu bewerben. Seit über zehn Jahren bringt das Programm Künstlerinnen und Künstler in die Klassenzimmer und lockt Schülerinnen und Schüler in die Ateliers. Die Bewerbung für die Förderung eines Projektes für das Schuljahr 2017/18 ist noch bis zum 31. März 2017 beim Kreis Soest möglich.
Zielsetzung des Landesprogramms ist es, die Kreativität der Kinder und Jugendlichen zu fördern und das schulische Lernen mit Kunst und Kultur zu ergänzen. Angesprochen sind alle kulturellen Sparten: Theater, Literatur, Bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Projekte können auch schul- und spartenübergreifend geplant werden. Ebenso ist eine Kooperation von Kindertageseinrichtungen mit Grundschulen im Programm vorgesehen. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner können neue Chancen zur Vernetzung entstehen, von denen alle Partner profitieren. Dies gilt insbesondere für Projekte, die sich für Inklusion und Integration einsetzen.

Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten wöchentlich über das gesamte Schuljahr hinweg statt. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt einen Festbetrag in Höhe von 2.440 Euro je Projekt und deckt damit 80 Prozent der Gesamtkosten. Der Schulträger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 610 Euro (20 Prozent). Für den Kreis Soest stellt das Land insgesamt 70.500 Euro an Projektmitteln zur Verfügung.

Als besondere Herausforderung sieht Christina Kampmann, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, die Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, die in einer Auffangklasse, einer Vorbereitungsklasse oder einer internationalen Förderklasse unterrichtet werden. „Ich möchte die Künstlerinnen und Künstler, Kultureinrichtungen und Schulen, die sich dieser Aufgabe angenommen haben auch im kommenden Schuljahr besonders unterstützen und stelle dafür über den Orientierungsrahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung“, so die Ministerin.

Bewerbungen von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft können über den zuständigen Schulträger bis zum 31. März 2017 beim Schulamt des Kreises Soest eingereicht werden. Alle formell zulässigen Projektanträge durchlaufen eine Juryauswahl. Ein Leitfaden zur Planung und Umsetzung des Projektes sowie das Projektdatenblatt sind unter www.kultur-und-schule.de  abrufbar. Weitere Informationen erteilt das Schulamt des Kreises Soest unter der Telefonnummer 02921/302483.

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