Kooperationsvereinbarung unterzeichnet

Kooperationsvereinbarung Jugendämter und Kreispolizeibehörde

Zusammenarbeit im Kinderschutz von Kreis, Kreispolizeibehörde und den Städten Soest, Lippstadt und Warstein

Kinder- und Jugendschutz haben auch in Zeiten einer Pandemie höchste Priorität. Daher haben jetzt Landrätin Eva Irrgang und die Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer (Stadt Soest), Arne Moritz (Stadt Lippstadt), Dr. Thomas Schöne (Stadt Warstein) sowie Polizeidirektor Thomas Link (Abteilungsleiter Kreispolizeibehörde Soest) die Kooperationsvereinbarung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Kinderschutz unterschrieben.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, vor Vernachlässigung, Misshandlung und jeglicher Form von Gewalt geschützt zu werden. Die immer wieder bekanntwerdenden schlimmen Fälle von Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Deutschland machen deutlich, dass die zuständigen Behörden noch enger für das Wohl von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten müssen“, betont Landrätin Eva Irrgang. „Für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe haben die vier Jugendämter im Kreis Soest und die Kreispolizeibehörde Soest Strukturen und verbindliche Regelungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit entwickelt.“

In der Kooperationsvereinbarung sind die verschiedenen Aufgaben der Behörden erläutert. Als Teil der Strafverfolgungsbehörden hat die Polizei zwei wesentliche Aufgaben: Straftaten aufzudecken und zu verfolgen sowie allgemeine oder im Einzelfall bestehende Gefahren abzuwehren. Die Polizei ist zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. Ebenso das Jugendamt.  Eine generelle Verpflichtung des Jugendamtes, die Polizei einzuschalten oder eine Straftat zur Anzeige zu bringen, besteht nicht. Das Jugendamt prüft im Rahmen seiner gesetzlichen Vorgaben die Hinzuziehung der Polizei als eine von mehreren Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Bereits in der Vergangenheit hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und der Polizei bewährt. Die nun unterzeichnete Kooperationsvereinbarung verschafft einen verlässlichen fachlichen Austausch und Handlungssicherheit aller am Kinderschutz beteiligten Fachkräfte. Neben Regelungen zur Informationsweitergabe, selbstverständlich unter Beachtung des notwendigen Datenschutzes, sowie dem Austausch der Kontaktdaten wurden sowohl regelmäßige Treffen auf den Ebenen der Verantwortlichen als auch regionale Netzwerktreffen vereinbart.

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