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Symbolfoto Breitbandversorgung Kreis Soest

Bundesförderung Breitband (6. Aufruf) bewilligt – Wichtiger Zwischenschritt im laufenden Verfahren

Die Bundesförderung Breitband (6. Aufruf) ist endgültig vom Bund bewilligt worden. Danach fließen jetzt 57,2 Mio. Euro Bundesmittel in den Kreis Soest. Das teilte der heimische Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies Landrätin Eva Irrgang umgehend telefonisch mit, nachdem er einen Anruf aus dem Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (MdB), erhalten hatte.

Die offizielle Bewilligung vom Bund dürfte also demnächst per Post im Kreishaus eintreffen und wird dann zur weiteren Bearbeitung an das Land NRW weitergeleitet.

Seit langem unterstützt MdB Thies die kreisweiten Anstrengungen, auch für alle noch verbliebenen „weißen Flecken“ eine zukunftsfähige Breitband-Infrastruktur mit Glasfaser bis ins Haus aufzubauen. Der 6. Aufruf ermöglicht es, auch für landwirtschaftliche Höfe und andere Einzellagen schnelles Internet zur Verfügung zu stellen.

Der Kreis Soest hat gemeinsam mit seinen 14 Kommunen einen kreisweiten Förderantrag gestellt, der ein Ausbauvolumen von über 114 Mio. Euro umfasst. Dieser Antrag war im Mai 2019 durch den Bundesfördergeber schon vorläufig bewilligt worden, um im Anschluss ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchführen zu können.

Zwei Firmen haben den Zuschlag erhalten. Die förderfähigen 2.771 privaten Haushalte in Einzellagen, 72 Schulen und 3 Krankenhäuser werden durch die Westenergie Breitband GmbH und die 1.126 Gewerbebetriebe in 23 Gewerbegebieten durch die Vodafone GmbH mit Glasfaser versorgt. Der Auftrag zum Bau dieser Infrastruktur erteilt der Kreis Soest, sobald nach der Bundesbewilligung auch die derzeit noch fehlende endgültige Bewilligung des Landes NRW eingegangen ist. „Dann werden alle Hausbesitzer in den Fördergebieten durch die Kommunen angeschrieben und über die weiteren Schritte ausführlich informiert“, kündigt Kreis-Soest-Breitbandkoordinator Christoph Hellmann an.

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