Kultureinrichtungen teilweise geschlossen
Aufgrund der seit Montag, 2. November 2020, geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gelten auch für die verschiedenen Institute und Dienststellen der Stadt Lippstadt angepasste Regelungen:
Die Volkshochschule sagt bis auf Weiteres alle Veranstaltungen und Kurse ab, die nicht ausbildungs- oder berufsbezogen sind. Zu den Kursen, die weiterhin angeboten werden dürfen, zählen beispielsweise BAMF-Integrations-/DeuFöV-Kurse, Deutschsprachkurse, berufsbezogene Kurse und Online-Veranstaltungen. Die Online-Veranstaltungen können unter www.vhs-lippstadt.de unter „Besondere Angebote – vhs online“ eingesehen werden.
Auch an der Musikschule finden im November kein Präsenzunterricht und keine Proben statt. Die Musikschule bietet – soweit möglich – Unterrichte im Online-Format an. Die Schulkooperationen, Bläser-und Musikklassen sowie alle JEKITS-Unterrichte dürfen ab Mittwoch, 3.11.2020, wieder stattfinden. Weitere Informationen hierzu sind unter www.musikschule.lippstadt.de abrufbar.
Das Stadtmuseum bleibt im November geschlossen. Unter Hygiene- und Infektionsschutzauflagen geöffnet bleiben Stadtbücherei und Stadtarchiv. Im Stadtarchiv sollte vor dem Besuch eine Terminabsprache erfolgen.
Die städtischen Sportanlagen und Sporthallen sind für den Amateursport geschlossen. Schulsport kann unter Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen der jeweiligen Schulen stattfinden.
Geöffnet bleiben ferner die städtischen Spielplätze. Hier gilt die allgemeine Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren.
Geöffnet bleiben auch die Trauerhallen auf den Friedhöfen. In der Trauerhalle und bei Bestattungen ab 25 Personen unter freiem Himmel gilt die Maskenpflicht.
Der Wochenmarkt kann wie üblich stattfinden, der Krammarkt muss aber im November ausfallen.
Hochzeiten im Standesamt können stattfinden, allerdings ohne Gäste. Außerdem ist es erforderlich, dass in den Räumen und Fluren des Standesamtes ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Wenn die Plätze im Trausaal eingenommen sind, darf der Mund-Nasenschutz abgenommen werden.
Besucher der Stadtverwaltung am Ostwall und aller Dienststellen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Stadtverwaltung bittet außerdem darum, Anfragen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, ist eine Terminvereinbarung im Vorfeld empfehlenswert. Die neue Coronaschutzverordnung ist auf der städtischen Website www.lippstadt.de über einen Link zu finden und einsehbar.
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