Ergebnisse der Untersuchung von Wischproben

Rathaus mit Bürgerbrunnen
Rathaus mit Bürgerbrunnen

„Kein nennenswertes Gefahrenpotenzial“
Ergebnisse der Untersuchung von Wischproben und von brandbedingten Niederschlägen liegen vor

Die Ergebnisse der Proben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nach dem Großbrand bei der Firma Lippstädter Hartschaum liegen vor. Aufgrund der starken Rauchentwicklung nach dem Großbrand im Gewerbegebiet hatte das LANUV an verschiedenen Stellen – unter anderem an der Boschstraße und Curiestraße – Wischproben genommen, um diese auf eventuelle Schadstoffbelastung hin zu untersuchen. Nach Aussage des LANUV besteht aber bei allen Proben „kein nennenswertes Gefahrenpotenzial“. Es ist auch mit keiner wesentlichen Erhöhung der Bodenbelastung durch Schadstoffe zu rechnen.

Zusätzlich soll zur „Absicherung der gefahrlosen Verzehrbarkeit von ggf. beaufschlagten Anbauprodukten“ kurzfristig noch eine zusätzliche Analyse der Brandrückstände bei einem externen Labor in Auftrag gegeben werden, teilte das LANUV mit. Bis zum Eintreffen der Resultate gelten folgende Empfehlungen des Landesamtes:

Sichtbar mit Brandrückständen beaufschlagtes Obst und Gemüse sollte bis zum Vorliegen der abschließenden Analysen (voraussichtlich Mitte August) nicht verzehrt werden.
Obst und Gemüse ohne sichtbare Brandrückstände ist vor dem Verzehr gründlich zu waschen.
Gemüse wie Kartoffeln oder Möhren, die nicht direkt mit Brandrückständen in Kontakt gekommen sind, können geerntet werden. Vor dem Verzehr sollten auch diese gründlich gewaschen werden, um evtl. durch den Erntevorgang anhaftende Brandrückstandspartikel zu entfernen.

Im Übrigen gelten weiterhin folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Ablagerungen auf Gegenständen bzw. befestigten Flächen können unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (Handschuhe) abgesammelt und mit dem Restmüll entsorgt werden bzw. mit handelsüblichem Reiniger entfernt werden.
Bei Ablagerungen auf Rasenflächen sind diese zu mähen und der Grasschnitt mit dem Restmüll zu entsorgen.
In Sandkästen, in denen Ablagerungen zu erkennen sind, ist die oberste Schicht abzutragen und zu entsorgen.
Bei Ablagerungen auf privaten Schwimmbecken ist das Wasser zu tauschen und ggf. verschmutzte Flächen zu reinigen.

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