Auf Eiszapfen und Dachlawinen achten

Fußgänger sollten aufmerksam sein, Eigentümer müssen Verkehrssicherungspflicht nachkommen

Durch die massiven Schneefälle vom vergangenen Wochenende und die extrem kalten Temperaturen erhöht sich die Gefahr durch herabfallende Eiszapfen und Dachlawinen. „Gerade wenn – wie für die kommenden Tage vorhergesagt – die Sonne scheint, können sich auch bei Minusgraden Schnee und Eis von den Dächern lösen und auf die häufig darunter verlaufenden Geh- und Radwege stürzen. Spätestens kann dies bei einsetzendem Tauwetter geschehen“, erklärt Thorsten Schmidt, Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Lippstadt.

Sowohl das Ordnungsamt als auch die Feuerwehr erreichen immer wieder Hinweise auf Eisbildung an Dächern und die damit verbundene Bitte, diese zu entfernen. Zuständig dafür ist allerdings der Gebäudeeigentümer selbst, wie Thorsten Schmidt erklärt: „Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Dieser muss bei besonderen Wetterlagen wie dieser das Dach und den Schnee sowie Eiszapfen im Auge behalten, um eventuell Schutzmaßnahmen ergreifen zu können – auch mit Hilfe von Fachleuten.“ Bei entsprechenden Meldungen oder eigenen Feststellungen von besonderen Gefahrenstellen werden die Gebäudeeigentümer durch den Fachdienst Sicherheit und Ordnung kontaktiert und gegebenenfalls notwendige Absperrungen vorgenommen. „In der aktuellen Situation sollten sowohl die Gebäudeeigentümer als auch die Menschen, die in der Nähe von Gebäuden unterwegs sind, die Dächer im Blick behalten“, sagt Thorsten Schmidt. Wo es möglich ist, rät der Fachdienstleiter dazu, entsprechenden Abstand zu Gebäuden zu halten, da man als Verkehrsteilnehmer aufgrund der momentanen Wetterverhältnisse mit der „Gefahr von oben“ rechnen müsse.

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