Insgesamt 2,7 Mio. Euro im Jahr 2019 für Bildung und Teilhabe ausgezahlt
Mit den nochmals verbesserten Leistungen durch Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes zum 1. August 2019 konnten die finanziell schwachen Familien im Kreis Soest um weitere 600.000 Euro entlastet werden. Alle Kinder und Jugendliche können bei schulischen und Freizeit-Aktivitäten mit ihren Freunden dabei sein, auch wenn das Geld in ihren Familien aufgrund geringen Einkommens knapp ist und sie Sozialleistungen beziehen.
2019 hat die Abteilung Soziales des Kreises Soest insgesamt 2,7 Mio. Euro (2,1 Mio./2018) für die Leistungen Schulausflüge/ Klassenfahrten, Lernförderung, gemeinsame Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung oder der Schule, für die Schulbedarfspauschale, die Schülerbeförderung und die Teilnahme für Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten ausgezahlt. Davon entfallen rund 1,8 Mio. Euro auf Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld und rund 900.000 Euro auf Berechtigte für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen. Alle Leistungen für Bildung können Kinder von der Geburt bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch nehmen, die Freizeitaktivitäten werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen.
Gleichzeitig wurde auch der Zugang erleichtert. „Die Einführung eines Allgemeinantrages für alle Leistungen, außer für Lernförderung, dient der Vereinfachung und dem Abbau von Hemmnissen für die Inanspruchnahme. Weiterhin ist beim Mittagessen und der Schülerbeförderung der bisher zu erbringende Eigenanteil komplett weggefallen und der Schulbedarf wurde von 100 auf 150 Euro angehoben“, erläutert Frank Vahrenbrink, Sachgebietsleiter Sicherung des Lebensunterhalts. Auch ohne eine Versetzungsgefährdung könne seitdem Lernförderung bewilligt werden und für die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten stehe jetzt ein Budget von 15 Euro monatlich zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung erleichtere damit das Mitmachen in der Freizeit und berücksichtige Ausgaben, die bei Kindern und Jugendlichen alterstypisch anfallen.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ist das Jobcenter bei der Beratung, Antragstellung und Bewilligung zuständig. Alle anderen berechtigten Familien beantragen die Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Sozialamt/ Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune am Wohnort.
Im Kreis Soest gab es Ende 2019 laut IT.NRW-Statistik insgesamt 2.860 Kinder unter 25 Jahren in Wohngeldhaushalten. Für diese Kinder wurden 1.937 Anträge auf die Schulbedarfspauschale im August 2019 gestellt. Rund zwei Drittel der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen haben also die Schulbedarfspauschale beantragt. Voraussetzung ist der Besuch einer Schule. Für die Mitgliedsbeiträge beispielsweise in Sportvereinen oder Musikschulen (sozio-kulturelle Teilhabe) lagen 1.063 Anträge vor. Hier haben also rund ein Drittel der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen die Leistung genutzt. An der gemeinsamen Mittagsverpflegung in einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule nahmen 2.101 Kinder teil, was mehr als zwei Drittel der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen entspricht.
Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben im gesamten Jahr 2019 insgesamt 5.076 Anträge auf Schulbedarf, 1.267 Anträge auf Teilhabeleistungen und 2.663 Anträge in Sachen Mittagsverpflegung gestellt. Beim Jobcenter waren Ende 2019 laut IT.NRW-Statistik 7.479 Kinder von der Geburt bis zum 25. Lebensjahr in Bedarfsgemeinschaften registriert.
Die Jobcenter, die Kommunen, die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen an den Schulen sowie der Kreis Soest informieren bei einer persönlichen Kontaktaufnahme über den Umfang der Leistungen, die Voraussetzungen und die Angebote. Ebenso stehen an den Schulen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter den Familien mit Rat und Tat zur Seite, helfen beim Ausfüllen des Antrags oder stellen die notwendigen Unterlagen zusammen. Auch die Schulen und Lehrkräfte, die den unmittelbaren Kontakt zum Kind oder Jugendlichen haben, können helfen. Auf der Internetseite des Kreises Soest unter www.kreis-soest.de (in der Suchmaske Bildungs- und Teilhabepaket eingeben) oder bei der jeweiligen Kommune können Informationen oder Anträge heruntergeladen werden.
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