NRW.BANK bietet Darlehen für Digitalisierungsvorhaben

Ursula Rode-Schäffer, Leiterin der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland, und ihr Stellvertreter Frederik Woischwill machen auf Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten für Digitalisierungsvorhaben aufmerksam. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Digitalisierungsberatung wird vom Land und Bund bezuschusst

Das Land Nordrhein-Westfalen treibt die Digitalisierung voran: Die landeseigene NRW.BANK bietet mittelständischen Unternehmen (maximaler Jahresumsatz – inklusive verbundener Unternehmen – 500 Mio. Euro, mehrheitlich im Privatbesitz und seit mindestens zwei Jahren am Markt) sowie Angehörigen der freien Berufe ein zinsgünstiges Darlehen für Digitalisierungsvorhaben. Darauf macht die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland aufmerksam.
Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus den folgenden Bereichen:

Digitale Produktion und Verfahren: z. B. Einbindung digitaler Kundenschnittstellen an ein Produktionsleitsystem oder der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
Digitale Produkte: z. B. Aufbau und Optimierung digitaler Plattformen oder Entwicklung und Einführung digitaler Standards
Digitale Strategie und Organisation: z. B. die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie oder eines Datensicherheitskonzeptes

Zum 19. November 2018 wird die NRW.BANK zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung von Innovationsmaßnahmen einführen. Details hierzu sollen rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Die Konditionen des Darlehens für Digitalisierungsvorhaben:

Ratendarlehen und endfällige Darlehen
Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
Der Mindestkredit beläuft sich auf 25.000 Euro
Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre (Ratendarlehen) bzw. drei Jahre bei einem endfälligen Darlehen
Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgesetzt
Die Tilgung erfolgt bei Ratendarlehen in Vierteljahresraten

Die Investition muss zwingend in NRW erfolgen. Zusätzlich muss die Gesamtfinanzierung des Digitalisierungsvorhabens gesichert sein. Umschuldungen anderer Förderdarlehen sind nicht zulässig. Der Antrag auf ein Darlehen kann bei der Hausbank gestellt werden. Zu beachten ist, dass das Digitalisierungsdarlehen unter die De-Minimis-Regelung fällt. Fragen zum Darlehen beantwortet das Service-Center der NRW.BANK, Telefon 0211/917414800.
Neben dem Darlehen für Digitalisierungsvorhaben fördert das Land Nordrhein-Westfalen auch Unternehmensberatungen für mittelständische Unternehmen. Die so genannte Potentialberatung richtet sich an Betriebe mit mindestens zehn und weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Tag, für bis zu zehn Beratungstage. Für Fortbildungen im Rahmen der Digitalisierung kann ggf. der Bildungsscheck NRW genutzt werden, der Fortbildungskosten mit bis zu 50 Prozent, maximal jedoch 500 Euro, bezuschusst.
Das Bundesprogramm unternehmensWert:Menschplus richtet sich ebenfalls an KMU und soll diese fit für die Digitalisierung machen. Die Förderung von unternehmensWert:Menschplus umfasst maximal 12 Beratungstage mit maximal 1.000 Euro Kosten pro Beratungstag. Die Förderquote macht dabei 80 Prozent und der Eigenanteil des Unternehmens 20 Prozent aus. Dieses Programm fördert betriebliche Lern- und Experimentierräume von Klein- und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und führt diese an das Thema Digitalisierung heran.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Beratungsförderung bei der Leiterin der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland, Ursula Rode-Schäffer in Soest, Telefon 02921/303499, E-Mail rode-schaeffer@r-h-h.de, bei ihrem Stellvertreter Frederik Woischwill, Telefon 02931/944040 , E-Mail woischwill@r-h-h.de oder im Netz unter www.r-h-h.de.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*