Neue Coronaschutzverordnung ab 16. Dezember

Kulturinstitute der Stadt Lippstadt schließen bis zum 10. Januar

Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in NRW. Damit werden die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen und die Schließung des Einzelhandels. So sind Treffen nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt. Der Einzelhandel wird grundsätzlich geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs wie beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmarkt, Apotheken, Drogerien etc.

Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Die neue Coronaschutzverordnung hat auch Auswirkungen auf Dienststellen der Stadt Lippstadt:

Das Stadtarchiv Lippstadt ist ab Mittwoch, 16.12.2020, bis zum 10. 01.2021 für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter sind per Brief oder per E-Mail (stadtarchiv@stadt-lippstadt.de) weiterhin erreichbar. Auch telefonisch ist das Stadtarchiv auch unter der Rufnummer 980-262 erreichbar. In der Zeit vom 24.12.2020 bis zum 3.01.2021 bleibt das Archiv komplett geschlossen.

Die VHS-Geschäftsstelle bleibt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis Freitag, 8. Januar 2021, für Publikum geschlossen. Telefonisch und per E-Mail sind die Mitarbeiter aber erreichbar:

bis Freitag, 18.12.20, zu den gewohnten Öffnungszeiten

am Montag, 21.12.20, von 8.30 bis 12.30 Uhr

ab Dienstag, 5.1.21, zu den gewohnten Öffnungszeiten

Die VHS-Geschäftsstelle ist von Dienstag, 22. Dezember 2020, bis einschließlich Montag, 4. Januar 2021, komplett geschlossen.

Bei der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt finden ab heute, 15.12.2020, keinerlei Präsenzunterrichte mehr statt. Dies gilt auch für alle Unterrichte in KITAS und Schulkooperationen. Es wird versucht, möglichst viele der Unterrichte online anzubieten. Die Lehrkraft nimmt dazu Kontakt mit den Schülerinnen und Schüler bzw. den Eltern auf.

Um die Ferienregelungen der allgemeinbildenden Schulen zu übernehmen, wird auch die Musikschule am Montag, 21.12.20, und am Dienstag, 22.12.20, sowie am Donnerstag, 07.01.21, und am Freitag, 08.01.21, keinen Unterricht anbieten. Hierfür wurden die eigentlich für den 12.02.21, 15.2.21, 16.2.21 und 14.05.21 geplanten beweglichen Ferientage auf diese Tage vorgezogen.

Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei ist ebenfalls ab 16.12.2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch der kontaktlose Medienservice wird in dieser Zeit nicht angeboten – über die Onleihe können aber weiterhin E-Books, Hörbücher, Hörspiele etc. entliehen werden. Die Leihfristen aller aktuell entliehenen Medien werden automatisch bis zum 1. Februar 2021 verlängert. Bis zu diesem Datum entstehen keine neuen Mahngebühren.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist nachlesbar unter www.nrw.de/corona

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