Radverkehrsbeauftragter: „Ziel ist raschere Beseitigung von Schäden“
Mängel an Rad- und Fußwegen können Radfahrer und Fußgänger ab sofort auf www.kreis-soest.de/maengelmelder melden. Ob verschmutzte oder verdrehte Radverkehrswegweiser, Schlaglöcher, lose Pflastersteine oder zugewachsene Wege – der Fuß- und Radverkehrsbeauftragter des Kreises Soest nimmt derartige Schäden ab sofort online entgegen und veranlasst eine Beseitigung.
„Das Ziel ist eine schnellere Behebung von Mängeln an Fuß- und Radwegen an unseren Kreisstraßen“, erklärt Stefan Hammeke, Fuß- und Radverkehrsbeauftragter des Kreises Soest. Gleichermaßen können auch Probleme an Wegen anderer Straßenbaulastträger, wie zum Beispiel der Gemeinden oder des Landes NRW, gemeldet werden. „Im Kreis Soest gibt es viele tausend Kilometer Rad- und Fußwege. Für die Straßenbaulastträger ist es deshalb trotz regelmäßiger Begutachtungen schwer, jeden Mangel zeitnah mitzubekommen“, so Hammeke weiter. Der Mängelmelder soll hier nun Abhilfe schaffen.
Radfahrer und Fußgänger können auf der Internetseite eingeben, wann und wo der Schaden festgestellt wurde. Der Ort lässt sich entweder per Angabe einer Adresse mitteilen oder auf einer Karte markieren. Die Beschreibung des Mangels kann um bis zu drei Fotos ergänzt werden. Radfahrer und Fußgänger, die eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung ihrer Meldung haben möchten, können freiwillig ihre Kontaktdaten hinterlassen. So können auch eventuelle Rückfragen geklärt werden.
Sobald eine Meldung eingegangen ist, ermittelt Hammeke den zuständigen Straßenbaulastträger und leitet den gemeldeten Mangel dorthin weiter. Bürger, die ihre Kontaktdaten mit eingegeben haben, erhalten anschließend per Mail eine Information über den zuständigen Träger und dessen Kontaktdaten für weitere Rückfragen.
Seit 2008 ist der Kreis Soest Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ (AGFS). Seither konnte er ein überdurchschnittliches Engagement zur Radverkehrsförderung nachweisen, was durch die Überprüfung der Mitgliedschaft 2015 bestätigt wurde. Die Verdichtung des Radnetzes, das Knotenpunktsystem sowie Serviceleistungen wie der Mängelmelder, sind Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität, z. B. durch zu Fuß gehen und das Radfahren.
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