Januar-Elternbeiträge werden erlassen

Bereits überwiesenes Geld verrechnet das Kreisjugendamt

Bund und Länder haben den Corona bedingten Lockdown bis Ende Januar verlängert. Das Land NRW hat in diesem Zuge für die Kindertagesbetreuung an alle Eltern appelliert, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Betreuungsangebote in Kitas und Kindertagespflege werden jedoch nicht geschlossen. Unabhängig davon, ob die Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden, wird der Elternbeitrag für Januar 2021 im Zuständigkeitsbereich des Kreises Soest erlassen.

Das teilt das Kreisjugendamt mit und erläutert, dass die Beiträge für den Monat Januar 2021 von der Kreisverwaltung nicht eingezogen werden. Soweit bereits Elternbeiträge überwiesen wurden, werden diese mit den nächsten fälligen Beiträgen verrechnet. Das Land hat zugesagt, sich zur Hälfte an dem Einnahmeausfall zu beteiligen, so dass das Land und die Kommunen den Einnahmeausfall jeweils zu 50 Prozent auffangen. Ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss für den Kreistag wird derzeit vorbereitet.

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