I-Männchen 2017/2018

Rathausplatz Lippstadt
Rathausplatz Lippstadt

Anmeldungen für das nächste Schuljahr ab 12. September möglich

Lippstadt. Gerade erst haben sich die diesjährigen I-Männchen in der Grundschule eingefunden, da rücken schon die nächsten Schulanfänger in den Mittelpunkt des Interesses. Für die Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1.10.2010 und dem 30.9.2011 geboren wurden und damit im Schuljahr 2017/18 schulpflichtig werden, stehen nämlich in Kürze die Anmeldungen an den Grundschulen an. In der Zeit von Montag, 12.9.2016, bis Freitag, 23.9.2016, besteht die Möglichkeit zur Anmeldung in den Grundschulen. Über das Anmeldeverfahren hat die Stadtverwaltung die Erziehungsberechtigten bereits schriftlich informiert.

Schule kann frei gewählt werden
Grundsätzlich ist die Wahl der Grundschule frei. Aufgrund beschränkter räumlicher Aufnahmekapazitäten einzelner Grundschulen sowie einer landesrechtlich festgelegten Höchstgrenze neuer Eingangsklassen kann allerdings nicht immer eine Aufnahme in der gewünschten Schule garantiert werden. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie zum Beispiel der Wohnungsnähe ausgewählt wird.

Bei der anstehenden Anmeldung im September ist ein Vorstellen des Kindes in der Schule nicht notwendig. Nach dem abgeschlossenen Anmeldeverfahren werden die Grundschulen die einzelnen Schulanfänger schriftlich einladen. Im Rahmen eines Gesprächs mit der jeweiligen Schulleitung wird eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und des Sprachstandes vorgenommen.

Kreisweite schulärztliche Untersuchungen
Unabhängig von den Anmeldungen an den Grundschulen führt die Abteilung Gesundheit des Kreises Soest eine schulärztliche Untersuchung durch. Diese Untersuchung findet in der Regel in den Kindertagesstätten in der Zeit von September 2016 bis Mai 2017 statt. Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über den Termin in ihrer Einrichtung informiert. Sollte eine Untersuchung des Kindes in der Kindertagesstätte nicht erfolgen, wird der Kreis Soest diese Schulanfänger gesondert zu einer Untersuchung einladen. Die Ergebnisse aus der Untersuchung werden anschließend an die Schule weitergeleitet.

Ausnahmen beantragen
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 30. September 2011 geboren wurden, eingeschult werden, wenn sie die erforderliche Reife besitzen. Erziehungsberechtigte, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können sich im September 2016 an die gewünschte Grundschule wenden. Über die weitere Verfahrensweise werden sie dann direkt von den Grundschulen informiert.

Für Kinder, die zwischen dem 1.10.2010 und dem 30.9.2011 geboren wurden, besteht Schulpflicht. Eine Zurückstellung der Einschulung ist daher nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

Für weitere Informationen rund um das Thema Einschulung stehen die Lippstädter Grundschulen und der Fachdienst Schule der Stadt Lippstadt (02941/980-721) zur Verfügung.

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