Fördermittel für Ehrenamt in der Corona-Krise

Land NRW unterstützt mit 20.000 Euro Bewältigung

Die Landesregierung NRW will die ehrenamtlichen Aktivitäten, insbesondere von Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereinen vor Ort für hilfsbedürftige Menschen in der Corona-Krise unterstützen und stellt dafür den Kreisen und kreisfreien Städten gestaffelt nach Einwohnerzahlen Mittel zur Verfügung. Für den Kreis Soest sind dies 20.000 Euro, die bis zum 31. Dezember 2020 verausgabt werden sollen.

Landrätin Eva Irrgang und Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen Andrea Milz haben dazu am 18. Juni 2020 eine Vereinbarung unterzeichnet. Die Auszahlung der Fördermittel des Landes NRW an den Kreis Soest wird nun in Kürze erfolgen. Die Verwaltung dieser Mittel übernimmt die Kreisverwaltung selber. „Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre ehrenamtliche Tätigkeit zur Bewältigung der Corona-Krise unterstützt zu bekommen“, appelliert Landrätin Eva Irrgang an die Bürgerinnen und Bürger. 

Die Fördermittel sind zum Beispiel für folgende Auslagen und Aufwände gedacht, die nach dem 24. März 2020 entstanden sind: Material für das Nähen von Behelfsmasken, wie zum Beispiel die Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn; Kauf von Schutzkleidung, wie zum Beispiel Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel; Einrichtung von Videokonferenzen und die damit verbundenen Lizenzgebühren und die Website-Gestaltung; Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von PKWs und Lieferwagen oder des ÖPNVs unter Beachtung des Landesreisekostengesetztes; Öffentlichkeitsarbeit. 

Mittel beantragen können Freiwilligenagenturen sowie andere rechtsfähige Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen, Wohlfahrtsverbände und Vereine vor Ort. Die Auszahlung der Fördermittel an natürliche Personen ist ausgeschlossen. 

Bis zum 31. August 2020 werden nun die Mittelanfragen in der Abteilung Bürgerdienste, Fachstelle Ehrenamt, gesammelt. Sollten zu diesem Zeitpunkt die Mittelanfragen den Betrag von 20.000 Euro bereits übersteigen, wird Kreisdirektor Dirk Lönnecke, über die Mittelauszahlung nach den Kriterien des Landes NRW entscheiden. Die ersten Auszahlungen werden somit im September 2020 erfolgen. Sollte der Betrag im September noch nicht ausgeschöpft sein, werden dann laufend bis zum 31. Dezember 2020 weitere Auszahlungen erfolgen. 

Weitere Informationen erteilen Mirko Hein, Bürgerbeauftragter der Kreisverwaltung Soest, Telefon 02921/30-2019 oder Heike Franke, Sachgebietsleitung Bürgerservice, Telefon 02921/30-3131, buergerdienste@kreis-soest.de.

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