Abstand halten zum Radverkehr

Abstand halten beim Überholen: Daniel Utzel (l.) und Christian Ringel (r.) präsentieren die Abstandsaufkleber auf städtischen Fahrzeugen. Foto: Stadt Lippstadt

Aufkleber auf städtischen Fahrzeugen weisen auf Abstandsregelung hin

In Lippstadt teilen sich Radfahrer und Autofahrer oft die Fahrbahn – gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz ist daher besonders wichtig. Dichtes Überholen von Radfahren durch Autos oder LKWs kann hingegen sehr gefährlich sein. Damit diese Informationen möglichst viele Verkehrsteilnehmer erreichen, haben die Stadt Lippstadt und die heimischen ADFC-Gruppe in einer gemeinsamen Aktion Aufkleber mit einem Hinweis auf den Mindestabstand von 1,5 Metern auf städtischen Fahrzeugen angebracht.

„Auf diese Weise können wir die Abstandsregelungen stärker ins Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer bringen“, sind sich Christian Ringel, erster Vorsitzender des ADFC Kreisverbands Soest und der Leiter des Baubetriebshofs, Daniel Utzel, einig. Grundsätzlich würden die meisten Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll fahren, allerdings könne es in der Hektik des Straßenverkehrs durchaus passieren, dass Abstandsregelungen aus dem Blick geraten.

„Unsere städtischen Fahrzeuge sind im Stadtbild sehr präsent und können mit den Aufklebern sicher zu einer Sensibilisierung beitragen. Deswegen machen wir auch sehr gerne bei der Aktion mit“, erklärt Daniel Utzel. Auch mit Blick auf die neue Straßenverkehrsordnung, die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist und die Abstandsregelungen beim Überholen von Radfahrern noch einmal explizit regelt, sei die Aktion eine gute Sache, ergänzt Christian Ringel. In der nächsten Zeit sollen Fahrzeuge, bei denen die Beklebung möglich ist, den Aufkleber erhalten. So werden nach und nach insgesamt 100 städtische Fahrzeuge den entsprechenden Hinweis tragen – vorwiegend Fahrzeuge des BBH.

Hintergrund

Die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sehen vor, dass ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts zu Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern durch Kraftfahrzeuge eingehalten werden muss. Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.

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