Betreuung nur in Ausnahmefällen

Ab Montag gilt für Kinder und Eltern ein Betretungsverbot  für alle Einrichtungen der Kindestagesbetreuung

Die NRW-Landesregierung hat weitreichende Entscheidungen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen. Alle Kindertageseinrichtungen, ob heilpädagogische oder andere, sowie Kindertagespflegeangebote unterliegen laut Erlass ab Montag, 16. März, einem grundsätzlichen Betretungsverbot. Der Kreis weist auf die Verpflichtung aller Erziehungsberechtigten hin, eine Betreuung der Kinder außerhalb der Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, ob im Familienverbund oder durch gegenseitige Unterstützung.

Ab Montag sind Eltern damit vor neue Herausforderungen gestellt, da zunächst davon auszugehen ist, dass diese Regelung bis zum 19. April 2020 gilt. Laut Erlass soll eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder angeboten werden, deren Eltern in so genannten unentbehrlichen Schlüsselpositionen unverzichtbar sind.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegereichen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Beispielweise sind hier Berufsgruppen der Polizei, Feuerwehr, Pflege sowie des  Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes gemeint. „Mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten haben wir bereits telefonisch verabredet, den Erlass gemeinsam bestmöglich umzusetzen und für Notlagen individuelle Lösungen zu finden“, so Gudrun Hengst, Leisterin des Kreisjugendamtes. „Daher werden alle Einrichtungen ab  Montag weiter ansprechbar sein. Die Fachkräfte sind vor Ort. Die Jugendämter sind beauftragt, Angebote zu koordinieren. Unserer Träger haben ihre Fachkräfte bereits informiert, so dass ab Montag, 16. März, es geregelt sein wird, wie der Erlass bestimmt. Es ist eine besondere Lage, die nur mit unseren gemeinsamen Anstrengungen bewältigt werden kann.“

Aktuelle Informationen dazu hat das Ministerium für Kinder, Familie,  Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage www.mkffi.nrw.de bereitgestellt.

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