Wahlamt im Stadthaus öffnet

Das Wahlamt im Stadthaus hat geöffnet und ist auch bei dieser Wahl coronagerecht ausgestattet: Andreas Flaßkamp, Fachdienstleiter Organisation (Mitte), Fachdienstmitarbeiterin Annika Kerkhoff (l.) und Niklas Hess präsentieren einen der Arbeitsplätze im Sitzungsraum E.08 im Stadthaus. Foto: Stadt Lippstadt

Briefwahlunterlagen können schon jetzt online beantragt werden

50.526 – so viele Wahlbenachrichtigungen für die am 26. September anstehende Bundestagswahl werden in diesen Tagen an die wahlberechtigten Lippstädterinnen und Lippstädter versendet. Spätestens bis zum Anfang der kommenden Woche sollten alle Wahlberechtigten die Benachrichtigung erhalten haben. Wer bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 02941/980-291 in Verbindung setzen.

Für Wähler, die Briefwahl beantragen möchten, empfiehlt sich auch bei dieser Wahl aufgrund der Corona-Situation eine schriftliche Antragstellung. Hierzu ist der Wahlscheinantrag – auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden – auszufüllen und zu unterschreiben. Der Antrag kann postalisch an das Wahlamt geschickt werden oder in den Briefkasten am Haupteingang des Stadthauses, Ostwall1 eingeworfen werden. Eine Beantragung über das Internet ist ebenfalls möglich. Auf der Startseite von www.lippstadt.de ist der Link zum Antrag direkt zu finden. Wer nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten will, kann über diesen Weg auch jetzt schon die Briefwahlunterlagen beantragen. Nicht möglich ist die telefonische Beantragung der Unterlagen.

Das Wahlamt im Stadthaus (Ostwall 1) ist bereits geöffnet. Wie in den vergangenen Jahren befindet sich das Wahlamt im Sitzungsraum E.08, wo die bereits von der Kommunalwahl bekannten Regeln zum Infektionsschutz gelten. Der Zutritt zum Wahlamt im Stadthaus ist nur durch den Haupteingang des Stadthauses am Ostwall 1 möglich. Im Gebäude ist der Zugang zum Sitzungszimmer ausgeschildert. Für die Besucher des Wahlamtes gilt eine Maskenpflicht nach Betreten des Gebäudes. Im Eingangsbereich sowie auch im Wahlamt selbst stehen Spender zur Händedesinfektion bereit.

Geöffnet ist das Wahlamt zu folgenden Zeiten: Montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

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