Elektronischer Zugriff auf Daten macht Arbeit der Lebensmittelkontrolleure vor Ort effizienter
Der Rucksack der sechs Lebensmittelkontrolleure des Kreises für den Außendienst ist etwas schwerer geworden. Denn neben Thermometern, einem Frittieröl-Tester oder Probebehältern ist mittlerweile auch ein Laptop samt tragbarem Drucker zu verstauen. Der elektronische Zugriff auf alle Daten macht die Arbeit der Hygiene-Spürnasen des Kreis-Veterinärdienstes vor Ort nicht nur einfacher, sondern auch wesentlich effizienter. Das ist notwendig. Denn die Kontrollen sind inhaltlich aufwendiger geworden.
„Vor 20 Jahren gab es noch Karteikarten. Mit dem Laptop oder dem Tablet in der Hand haben unsere Kontrolleure jetzt immer Zugriff auf den gesamten Aktenbestand und sind in allen Belangen auf dem neuesten Stand“, erläutert Dr. Eberhard Büker, Sachgebietsleiter Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung. Denn eine rasche Recherche vor Ort stellt kein Hexenwerk mehr dar. Gibt es aktuelle Lebensmittelrückrufe? Sind neue Produktwarnungen zu beachten? Welche Besonderheiten weist der zu kontrollierende Betrieb auf? Auch eine Antwort auf die letzte Frage ist wichtig. Denn der Zuständigkeitsbereich eines jeden Lebensmittelkontrolleurs wechselt regelmäßig, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spätestens nach drei Jahren rotieren. So hilft der jederzeit verfügbare digitale Hinweis darauf, dass es in der Garage hinter der aufgesuchten Pommesschmiede noch einen Kühlraum gibt, Kontrolllücken zu verhindern.
Wie oft die Lebensmittelkontrolleure kommen, das hängt von betriebsbezogenen Risikobeurteilungen ab. Wenn sie dann auf Wochenmärkten oder bei landwirtschaftlichen Direktvermarktern auftauchen, sich in Fleischereien, Bäckereien, Eisdielen, Geschäften, Gaststätten und Kantinen umsehen, sind sie stets unangemeldet. Überprüft wird, ob die Vorschriften zu Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden. Auch Räumlichkeiten und Maschinen stehen auf dem Prüfstand. Ein besonderes Augenmerk gilt daneben Personalhygiene, Sicherheitsvorkehrungen und Eigenkontrollen.
Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Soest hat 2018 insgesamt 3.643 Kontrollen in 2.575 Betrieben durchgeführt (Vorjahr 3.545 in 2.569 Betrieben). Bei 618 der im vergangenen Jahr durchgeführten Kontrollen (16,96 Prozent) erfolgten Belehrungen wegen geringer Mängel (Vorjahr 15,83 Prozent), in 52 Fällen (1,43 Prozent) wurden Verwarngelder erhoben (Vorjahr 1,38 Prozent) und in 16 Fällen (0,44 Prozent) wurden wegen schwerer Mängel Bußgelder erhoben (Vorjahr 0,68 Prozent). Für Dr. Eberhard Büker liegen die Abweichungen nach oben und unten im Rahmen einer normalen Schwankungsbreite.
Mit Belehrungen rügt die Lebensmittelüberwachung zum Beispiel den fehlenden Deckel auf dem Mülleimer, Fliesenschäden oder leichte Verschmutzungen. Verwarngelder werden unter anderem bei verbrauchtem Fett, bei Kennzeichnungsmängeln oder bei geringen hygienischen Mängeln erhoben. Dr. Eberhard Büker: „Bußgelder werden bei schweren hygienischen Mängeln oder beim Vorhandensein von mehreren verdorbenen oder abgelaufenen Lebensmitteln sowie bei Zuständen, die Ekel erregend für jeden Verbraucher oder sogar gesundheitsgefährdend sind, festgesetzt. Eine Vielzahl von Mängeln führt jeweils zu einer höheren Einstufung.“
Die Lebensmittelkontrolleure des Kreises zogen insgesamt 1.559 Proben (Vorjahr 1.488). Davon wurden 186 beanstandet (11,93 Prozent, Vorjahr 11,74 Prozent) und 156 bemängelt (10 Prozent, Vorjahr 8,61 Prozent). Die Kontrollen und Probenahmen lösten 41 Ermittlungsverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aus (Vorjahr 46). 34 Bußgeldbescheide wurden ausgestellt (Vorjahr 38).
Hinterlasse jetzt einen Kommentar