Umtauschpflicht für ältere Führerscheine

EU-Kartenführerscheine und Papierführerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in den neuen EU-Kartenführerschein mit verbessertem Fälschungsschutz umgetauscht werden. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

EU-Karten- und Papierführerscheine betroffen – Antrag schon jetzt möglich

Die EU möchte bis 2033 europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine einführen. „Im Kreis Soest müssen deshalb rund 54.000 alte rosafarbene und graue Papierführerscheine sowie etwa 102.000 EU-Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 umgetauscht werden“, erklärt Mirko Hein, Abteilungsleiter Bürgerdienste des Kreises Soest. Die Umtauschfristen sind gestaffelt.

Offiziell beginnt der große Führerschein-Umtausch im Jahr 2022. Der Kreis rät jedoch zu einem freiwilligen früheren Umtausch vor den offiziellen Stichtagen. „Denn je näher die Fristen rücken, desto größer wird auch der Andrang im Bürgerservice und in unseren Servicentern KFZ – Zulassungsstellen sein“, weiß Abteilungsleiter Mirko Hein. Eine neue Prüfung oder Sehtest sind bei Auto- und Motorradführerscheinen nicht nötig, da nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments erlischt, nicht die Fahrerlaubnis selbst. 

Führerscheininhaber mit Hauptwohnsitz im Kreis Soest können ihren alten Führerschein beim Bürgerservice im Soester Kreishaus und in den Servicecentern KFZ (Zulassungsstellen) in Soest und Lippstadt umtauschen. Eine kleine Besonderheit gibt es bei rosafarbenen und grauen Papierführerscheinen, die nicht vom Kreis Soest ausgestellt wurden. Hier empfiehlt der Kreis, vorab eine Bestätigung der Daten bei der ausstellenden Behörde (Karteikartenabschrift) zu organisieren. 

Die gestaffelten Umtauschfristen von rosa oder grauen „Lappen“ in Papierform richten sich nach dem Geburtsjahr. Führerscheininhaber mit Geburtsjahr vor 1953 können sich Zeit lassen und müssen erst bis zum Stichtag 19. Januar 2033 umtauschen. Für Inhaber mit Geburtsdatum nach 1953 gelten unterschiedliche frühere Fristen vom 19. Januar 2022 bis zum 19. Januar 2025. 

Bei EU-Kartenführerscheinen,  die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr gemäß Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins entscheidend. Hier reichen die Stichtage vom 19. Januar 2026 bis zum 19. Januar 2033. 

Der Umtausch kostet 24 Euro. Für die Herstellung der neuen Erlaubnis wird der aktuelle Führerschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild benötigt. Bürger können an allen Standorten mit Selbstbedienungs-Terminals für fünf Euro das erforderliche Passbild erstellen. Der neue EU-Karten-Führerschein ist 15 Jahre gültig.

In manchen Fällen ist es nötig, bereits früher auf den neuen Führerschein umzusteigen, um bisherige Rechte weiter in vollem Umfang behalten zu können. Hiervon sind in erster Linie Personen betroffen, die das 50. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben und eine Fahrererlaubnis der alten Klasse 2 besitzen. In diesem Fall sind ärztliche Bescheinigungen erforderlich. Die Kosten betragen 42,60 Euro. Weitere Infos hierzu stehen zusammen mit übersichtlichen Tabellen zu den Umtauschfristen auf www.kreis-soest.de/umtausch.

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