„Starke-Familien-Gesetz“: Mehr Bildung und Teilhabe

Die Kreisverwaltung hat sich kürzlich bereits im Kreishaus mit Vertreterinnen und Vertretern der 14 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Jobcenters getroffen, um die jeweiligen Sachbearbeiter über das „Starke-Familien-Gesetz“ zu informieren und die Auswirkungen abzustimmen. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Rechtzeitig zum neuen Schuljahr stehen erweiterte Leistungen zur Verfügung

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ verbessert der Gesetzgeber rechtzeitig zum Schuljahr 2019/2020 die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets deutlich und greift finanzschwachen Familien unter die Arme. Ob für die Anschaffung von Schulmaterialien wie Stifte, Hefte und Tornister oder in Sachen Mitgliedschaft in Vereinen, Teilnahme an Ferienfreizeiten und Mittagessen in Schule oder Kita: Die neuen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets entlasten ab dem 1. August 2019 die Familienkasse.
Frank Vahrenbrink, zuständiger Sachgebietsleiter beim Kreis Soest, weist außerdem darauf hin, dass Bürokratie abgebaut wurde, um den Zugang zu erleichtern: „Viele Anträge für unterschiedliche Leistungen stellen – das soll es nicht mehr geben. Die Antragstellung wird vereinfacht. Künftig soll ein Antrag für mehrere Leistungen ausreichen.“
Neu ist vor allem: Das Schulbedarfspaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro, das Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege wird komplett übernommen. Der Eigenanteil von einem Euro je Essen entfällt. Eine Lernförderung kann im Falle nicht ausreichender Leistungen jetzt auch dann beantragt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel in Sportvereinen, Musikschulen oder Ferienfreizeiten ist die monatliche Pauschale von bisher 10 auf 15 Euro erhöht worden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Bezug von sozialen Leistungen. Die Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, können sich direkt bei den Ansprechpartnern beim Jobcenter informieren.  Die örtliche Kommune ist zuständig für die Antragstellung, wenn jemand Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält.
Die Kreisverwaltung hat sich kürzlich bereits im Kreishaus mit Vertreterinnen und Vertretern der 14 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Jobcenters getroffen, um die jeweiligen Sachbearbeiter über das „Starke-Familien-Gesetz“ zu informieren und die Auswirkungen abzustimmen. „Uns war und ist eine breite Information wichtig, damit möglichst viele Familien von diesen Verbesserungen profitieren können“, betont Sachgebietsleiter Frank Vahrenbrink. Er kündigt in diesem Zusammenhang an, dass die Schulen, die Schulsozialarbeiter und auch die Caterer der Mittagsverpflegung direkt informiert werden.
Das neue, vereinfachte Antragsformular, das für mehrere Leistungen gilt, ist im Netz unter www.kreis-soest.de abzurufen („Bildungs- und Teilhabepaket“ ins Suchfenster eingeben).

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