NRW passt Impfreihenfolge an

Bestimmte Berufsgruppen können Termin per E-Mail beim Impfzentrum buchen

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit Montag, 1. März 2021, einen Erlass in Ergänzung zur Corona-Impfverordnung NRW. Gemäß diesem können ab dem 8. März Kita-Mitarbeitende, Tageseltern, Lehrkräfte und weitere Beschäftigte an den Grund- und Förderschulen, Einsatzhundertschaften der Polizei sowie Bewohner, Beschäftigte und Nutzer der Werkstätten für behinderte Menschen und besonderer Wohnformen geimpft werden. Die Impfterminvergabe erfolgt in diesen Fällen per E-Mail an das Impfzentrum.

„Derzeit werden im Impfzentrum die Menschen mit der höchsten Priorisierung geimpft. Das sind die Über-80-Jährigen, die in Pflege- oder Senioreneinrichtungen leben. Zudem wird das Personal dieser Einrichtungen sowie medizinisches Personal von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und ambulante Pflegekräfte geimpft. Ab kommendem Montag können laut dem neuen Erlass dann auch unter anderem Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen oder auch Polizisten mit direktem regelmäßigen Kontakt zu Bürgern ein Impfangebot gemacht werden. Auch Impfungen den (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe mittels mobil aufsuchender Teams sollen dann möglich sein“, erklärt Mirko Hein von der Geschäftsstelle Impfzentrum Kreis Soest.

Mit dem neuen Erlass hat das Land NRW damit das Startsignal für die Impfungen weiterer Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe 2 gegeben. Ab sofort können geimpft werden:

Alle medizinischen Berufsangehörige

Ärzte

Zahnärzte

Praxispersonal

Medizinische Dienstleister

Osteopathen

Podologen

Hebammen

Physiotherapeuten

Orthopädiemeister

Sanitätshäuser

Logopäden

Medizinischer Dienst

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Blutspendedienste

Testzentren für SarsCov2

 Ab dem 8. März erhalten folgende Gruppen über ihre jeweiligen Träger ein Impfangebot:

Personal der Kindertagesstätten (Lehrer, Sonderpädagogen, Sozialarbeiter, Frühförderpersonal, Azubis, freie MA),

Grundschulen (das komplette Personal: Lehrer, Hausmeister, freie Mitarbeiter, etc.),

Förderschulen (das komplette Personal: Lehrer, Hausmeister, freie Mitarbeiter, etc.),

Kindertagespflege (das komplette Personal: Erzieher, Hausmeister, freie Mitarbeiter, etc.),

Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften,

Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen.

Mittlerweile können auch weitere Berufsgruppen geimpft werden, wenn sie regelmäßig in Pflege- oder Seniorenheimen tätig sind und von ihrem Arbeitgeber oder der Einrichtung, in welcher sie arbeiten, eine schriftliche Bestätigung vorlegen können. Die Bestätigung muss von der jeweiligen Einrichtung ausgestellt werden und ist beim Impftermin vorzulegen. Eine Vorlage der benötigten Bescheinigung gibt es auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Zu diesen Berufsgruppen zählen regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtung tätige(s):

Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und -rechtspfleger,

Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste,

Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern,

Fußpflegerinnen und Fußpfleger,

Frisörinnen und Frisöre,

Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Des Weiteren:

Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen,

Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste,

Die Terminvergabe erfolgt in allen genannten Fällen nicht über das Terminsystem der KVWL, sondern direkt über das Impfzentrum per E-Mail. Die jeweiligen Personen schreiben eine E-Mail mit ihren Kontaktdaten einfach an corona-impftermin@kreis-soest.de. Das Impfzentrum wird sich dann telefonisch melden und je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes Impftermine abstimmen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*