Neue Einteilung der Kreiswahlbezirke

Kreis Soest
Hier steht eine Karte mit der Wahlbezirkseinteilung als pdf-Dokument zum Download bereit. Karte: GIS/ Kreis Soest

Wahlausschuss bereitet Kommunalwahl 2020 vor

Der Wahlausschuss hat am Donnerstag, 26. März 2020, unter dem Vorsitz von Dezernent Ralf Hellermann in Vertretung des Kreiswahlleiters Dirk Lönnecke im Kreishaus einstimmig über die Einteilung des Gebiet des Kreises Soest für die 2020 stattfindende Kommunalwahl gemäß Paragraph 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) entschieden.

Das Gebiet des Kreises Soest ist in die nachfolgenden 28 Wahlbezirke eingeteilt: Kreiswahlbezirk 1 umfasst das Gebiet der Gemeinde Anröchte, Kreiswahlbezirk 2 umfasst das Gebiet der Gemeinde Bad Sassendorf, Kreiswahlbezirk 3 umfasst das Gebiet der Gemeinde Ense, Kreiswahlbezirk 4 umfasst die Wahlbezirke 1 bis 7 und 10 bis 12 der Stadt Erwitte, Kreiswahlbezirk 5 umfasst die Wahlbezirke 8 und 9, 13 bis 17 der Stadt Erwitte, sowie den Wahlbezirk 21 der Stadt Lippstadt, Kreiswahlbezirk 6 umfasst die Wahlbezirke 1 bis 9 der Stadt Geseke, Kreiswahlbezirk 7 umfasst die Wahlbezirke 10 bis 18 der Stadt Geseke, Kreiswahlbezirk 8 umfasst das Gebiet der Gemeinde Lippetal, Kreiswahlbezirk 9 umfasst die Wahlbezirke 1 und 2, 22 und 23 der Stadt Lippstadt, Kreiswahlbezirk 10 umfasst die Wahlbezirke 14, 17, 24 und 25 der Stadt Lippstadt, Kreiswahlbezirk 11 umfasst die Wahlbezirke 15 und 16, 18 und 19 der Stadt Lippstadt, Kreiswahlbezirk 12 umfasst die Wahlbezirke 6 bis 8, 20 der Stadt Lippstadt, Kreiswahlbezirk 13 umfasst die Wahlbezirke 3 bis 5, 9 der Stadt Lippstadt, Kreiswahlbezirk 14 umfasst die Wahlbezirke 10 bis 13 der Stadt Lippstadt, Kreiswahlbezirk 15 umfasst die Wahlbezirke 1bis 10 und 13 der Gemeinde Möhnesee, sowie den Wahlbezirk 17 der Stadt Soest, Kreiswahlbezirk 16 umfasst die Wahlbezirke 1 bis 9 und 11 bis 14  der Stadt Rüthen, Kreiswahlbezirk 17 umfasst die Wahlbezirke 1 und 6 bis 8 der Stadt Soest, Kreiswahlbezirk 18 umfasst die Wahlbezirke 12, 14 bis 16 und 18 der Stadt Soest, Kreiswahlbezirk 19 umfasst die Wahlbezirke 2, 9 bis 11 und 13 der Stadt Soest, Kreiswahlbezirk 20 umfasst die Wahlbezirke 3 bis 5 und 19 der Stadt Soest, Kreiswahlbezirk 21umfasst die Wahlbezirke 8 und 13 bis 18 der Stadt Warstein, Kreiswahlbezirk      22 umfasst die Wahlbezirke 4 bis 7 und 11 bis 12 der Stadt Warstein, sowie den Wahlbezirk 10 der Stadt Rüthen, Kreiswahlbezirk 23 umfasst die Wahlbezirke 1 bis 3 und 9 und 10 der Stadt Warstein, sowie die Wahlbezirke 11 und 12, 14 und 15 der Gemeinde Möhnesee, Kreiswahlbezirk 24 umfasst das Gebiet der Gemeinde Welver, Kreiswahlbezirk 25 umfasst die Wahlbezirke 1 bis 3 und 17 bis 19 der Stadt Werl, Kreiswahlbezirk 26 umfasst die Wahlbezirke 8 bis 14 der Stadt Werl, Kreiswahlbezirk 27 umfasst die Wahlbezirke 4 bis 7, 15 und 16 der Stadt Werl, Kreiswahlbezirk 28 umfasst das Gebiet der Gemeinde Wickede (Ruhr).  

An der Sitzung nahmen wegen der Coronavirus-Pandemie als Beisitzer nur Ulrich Häken, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, sowie Annette von dem Bottlenberg, Mitglied der Kreistagsfraktion Grüne/Bündnis 90, sowie Christin Thiemann von der Verwaltung als Schriftführerin teil. Ulrich Häken verlas eine gemeinsame Erklärung aller im Kreistag vertretenen Fraktionen, in der diese die Unzufriedenheit über die Gemeindegrenzen überschreitenden Wahlbezirke zum Ausdruck bringen. Vor dem Hintergrund des Urteils des Landesverfassungsgerichtes von Dezember 2019, gemäß dem in einem Wahlbezirk die Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten grundsätzlich nicht mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweichen darf, stimme man aber der von der Verwaltung vorgeschlagenen Einteilung zu. Gleichzeitig forderten sie den Landesgesetzgeber auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, künftig bei der Wahlkreiseinteilung wieder verstärkt die Einhaltung von Gemeindegrenzen zu ermöglichen.

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