Onlinebeteiligung zum städtebaulichen Konzept „Quartier südliche Altstadt“
Die Entwicklungen rund um das QSA – das Quartier Südliche Altstadt – nehmen immer konkretere Formen an. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung konnten die Projektverantwortlichen in der Stadtverwaltung auch hinsichtlich verschiedener Fördermöglichkeiten in den vergangenen Monaten wichtige Weichen stellen. Nachdem der Rat der Stadt Lippstadt im Dezember 2020 beschlossen hatte, das Projekt im Rahmen der Regionale Südwestfalen 2025 anzumelden, konnte das „QSA“ bereits im März den ersten von drei Sternen für sich verbuchen. „Damit haben wir schon einen wesentlichen Meilenstein für eine Förderperspektive erreicht“, freut sich Bürgermeister Arne Moritz.
Ein zweiter notwendiger Baustein für einen Zugang zu Mitteln aus der Städtebauförderung ist aktuell mit dem „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (ISEK) im Entwurf fertiggestellt worden. „In der Stadtplanung ist das ISEK ein Steuerungsinstrument, in dem geplante Maßnahmen für ein bestimmtes Gebiet definiert sowie Wege und Zeiträume für die Umsetzung der Maßnahmen aufgezeigt werden“, erklärt André Stadermann vom Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz.
Ziel des ISEK ist es, nach und nach verschiedene Missstände in dem definierten Gebiet zu beseitigen und damit eine ganzheitliche Aufwertung zu erreichen. „Der integrierte Ansatz soll sicherstellen, dass alle betroffenen Belange im Planungsprozess gemeinsam betrachtet werden, um alle Aspekte sowie mögliche Wechselwirkungen zwischen diesen innerhalb der Quartiersentwicklung zu berücksichtigen“, erläutert André Stadermann weiter.
Welche Aspekte und betroffenen Belange das im Bereich des Quartiers Südliche Altstadt sein können, ist durch die Planer auch unter Einbeziehung der Ergebnisse aus der bisher erfolgten Bürgerbeteiligung erarbeitet worden. Dabei sind vier verschiedene Handlungsfelder definiert worden: „Neue Entwicklungsimpulse im Quartier initiieren“ (z.B. durch den Bau eines neuen Stadthauses und ergänzende Mischnutzung mit Lebensmittelmarkt), „Quartiersbestand stärken und aufwerten“ (z.B. durch den Bau der Jakob-Koenen-Straße als Altstadtentlastungsstraße), „Klimaneutrale Mobilität fördern“ (z.B. durch den Bau eines Mobilitätshubs oder die Verbesserung der Radinfrastruktur im QSA) sowie „Grün- und Freiräume aufwerten, entwickeln und vernetzen“ (z.B. durch die Herstellung eines multifunktionalen Quartiersplatzes oder die Renaturierung des Gewässers „Südliche Umflut“).
Mit diesen definierten Grundlagen geht es nun zunächst in die Bürgerbeteiligung für das ISEK. „Wir möchten jetzt auf Basis dieser vier Handlungsfelder noch einmal konkreter wissen, welche darin enthaltenen Themen den Bürgerinnen und Bürgern bei der Weiterentwicklung des Quartiers Südliche Altstadt besonders wichtig sind“, sagt Heinrich Horstmann, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen. Da die eigentlich vorgesehene direkte Beteiligung aufgrund der anhaltenden Coronasituation nicht stattfinden kann, wirbt Horstmann für die stattdessen geplante Online-Beteiligung. Zu diesem Zweck wurde der gesamte Internetauftritt des QSA grundlegend überarbeitet und als umfassendes, barrierefreies Informations- und Beteiligungsportal für die Quartiersentwicklung, auch über den eigentlichen Beteiligungszeitraum hinaus, ausgestaltet. Die neue Homepage ist ab dem 15.05.2021 unter folgendem Link zu erreichen: www.qsa-lippstadt.de. Ab diesem Tag startet auch die Beteiligung, die bis zum 15. Juni läuft. Auf der neuen Internetseite können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über den Entwurf des ISEK und die darin definierten vier Handlungsfelder informieren und dann zu der Frage „Welche Themen sind Ihnen bei der weiteren Quartiersentwicklung besonders wichtig?“ Rückmeldung an die Verwaltung geben. Auf Basis der politischen Erörterung, der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber soll der ISEK-Entwurf dann in den kommenden Wochen überarbeitet und ergänzt werden, um den politischen Gremien das Konzept in seiner finalen Fassung im September 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
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