18.716 Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in 2017 bewillig
Im vergangenen Jahr hat der Kreis Soest für die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) insgesamt über zwei Millionen Euro ausgezahlt. Von den insgesamt 20.152 gestellten Anträgen konnten durch das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv 10.622 Bewilligungen für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und 8.094 Bewilligungen durch die Städte und Gemeinden im Kreis Soest für die Leistungsberechtigten, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, ausgesprochen werden.
Zum Anstieg der Anträge haben auch die Bildungs- und Teilhaberaterinnen und –berater (Schulsozialarbeiter), die sich durch die Teilfinanzierung des Landes NRW nun wieder an den Schulen etabliert haben, beigetragen. „Von den insgesamt knapp 8.000 potentiell Leistungsberechtigten nehmen rund 72 Prozent die BuT-Leistungen in Anspruch. Ein Grund dafür, dass nicht Alle die Leistungen in Anspruch nehmen, liegt oft darin, dass Leistungsbezieher als solche nicht erkennbar sein wollen“, erläutert Michael Streich, Abteilungsleiter Soziales bei der Kreisverwaltung.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst unter anderem die außerschulische Lernförderung, Leistungen für den Schulbedarf, Schul- und Kitaausflüge bzw. Klassenfahrten, Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kita bzw. Schule oder das Mitmachen bei Sport, Spiel und Musik im Verein.
Soweit Familien Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen die BuT-Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, jeweils beantragt werden. Das Sozialamt der kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde nimmt die Anträge entgegen, Antragsvordrucke liegen dort bereit. Auf der Internetseite des Kreises Soest sind die Antragsvordrucke unter www.kreis-soest.de abrufbar. Für Rückfragen stehen die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Städten und Gemeinden zur Verfügung.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter erhält, findet weitergehende Informationen und die Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Jobcenters Arbeit Hellweg Aktiv unter www.arbeit-hellweg-aktiv.de. Alle Anträge mit Ausnahme die Anträge nach § 28 Abs. 2 und 3 SGB II sind an das Team Markt und Finanzen zu richten. Anträge auf Schul- und Kitaausflüge bzw. Klassenfahrten (Absatz 2) werden durch die Leistungssachbearbeiter bearbeitet und der persönliche Schulbedarf (Absatz 3) gilt im Zuge des Grundantrages als gestellt.
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