Entsorgung einmalig auch über Restmülltonne möglich
Mit dem neuen Jahr haben sich einige Verschiebungen bei der Müllabfuhr ergeben. Grund für die teilweise Änderung der Abfuhrtage ist eine Neuordnung der Anliefertage am erweiterten Kompostwerk in Anröchte. Für alle Abfuhrbezirke ergibt sich durch die Umstellung einmalig eine längere Abfuhrpause für den Biomüll, da die nächste reguläre Leerung der Biotonnen erst in der dritten Januarwoche erfolgt.
Um den Bürgerinnen und Bürgern auch bei dadurch entstehenden Engpässen eine Entsorgung zu ermöglichen, weist die Stadt Lippstadt darauf hin, dass Bioabfälle, die bis zur nächsten regulären Entleerung nicht mehr über die Biotonne entsorgt werden können, einmalig auch über die Restmülltonne entsorgt werden können. Nach der nächsten Entleerung der Biotonne in der dritten Januarwoche gilt wieder der bekannte zweiwöchige Abfuhrzyklus.
Hintergrund: In dem modernen Kompostwerk Anröchte, das im kommenden Jahr in Betrieb geht, wird in Zukunft ein Großteil der im Kreis Soest eingesammelten Bioabfälle verarbeitet. Bisher liefern neben der Stadt Lippstadt vier weitere Kommunen aus dem Ostkreis die Bioabfälle nach Anröchte. Ab März kommen noch weitere Kommunen aus der Mitte des Kreisgebietes hinzu. Das erforderte eine neue Abstimmung der Abfuhrpläne unter den Kommunen im Einzugsbereich des neuen Kompostwerkes. Die neue Anlage gewinnt aus den Bioabfällen regenerative Energie. Der hierfür erforderliche Fermenter muss kontinuierlich „gefüttert“ werden. Das ist nur mit gleichmäßigen Bioabfallanlieferungen aus den Kommunen zu erreichen.
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