Kriterien für Betreuung in Kita, Tagespflege und Schule gelockert

Mehr Schlüsselpersonen können ab 23. März auf einen Platz für ihre Kinder hoffen

Familien- und Schulministerium NRW haben am Freitagabend die Kriterien zur Betreuung der Kinder von so genannten Schlüsselpersonen erweitert. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat ab Montag, 23. März 2020 jeder Sorgeberechtigte, der in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der Beschäftigung des Partners/ der Partnerin Anspruch auf ein Betreuungsangebot.

Voraussetzung ist, dass die Betreuung anderweitig nicht mehr sichergestellt ist. Bisher galt, dass beide Eltern eine Bescheinigung vorlegen mussten.

Eltern, die zu diesem Personenkreis gehören und daher einen Betreuungsbedarf haben, können sich an ihre Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder an das Kreisjugendamt Soest unter der Telefonnummern 02921/302026 und  02921/303961 sowie per Mail an beate.fricke@kreis-soest.de oder ruthsteffi.simon@kreis-soest.de wenden. Das Kreisjugendamt ist zuständig für elf  Kommunen im Kreisgebiet. Lippstadt, Soest und Warstein haben ein eigenes Jugendamt. 

Für diejenigen, die bisher noch keinen Betreuungsvertrag hatten und die genannten Voraussetzungen erfüllen, gilt, dass sie ein Angebot erhalten können. Sie müssten diesen Bedarf dem Kreisjugendamt Soest gegenüber mitteilen. Das Ministerium hat ebenso mitgeteilt, dass zur Sicherung der kritischen Infrastruktur, auch für Wochenend- und Ferienbetreuung über das Jugendamt Bedarfe gedeckt werden sollen.

Das Kreisjugendamt ist im fortwährenden Austausch mit den Trägern der Betreuungsangebote. Gudrun Hengst, Leiterin des Kreisjugendamtes: „Nur im engen Schulterschluss mit den Trägern,  den Einrichtungsleitungen und allen anderen Akteuren, können wir einen Beitrag zur Bewältigung dieser Lage leisten. Ich bin sehr froh, wie engagiert alle mitarbeiten. Eltern in jetzt herausfordernden Berufsfeldern, sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut werden.“

Eltern von Schülerinnen und Schülern an den Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Soest werden gebeten, sich zu den üblichen Geschäftszeiten an die bekannten Telefonnummern der Schulen zu wenden. Personen die in kritischer Infrastruktur tätig sind, selbst Krankheitssymptome aufweisen, wissentlich im Kontakt zu Infizierten stehen (es sei denn, dass seit dem Kontakt mit der infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen) oder sich in einem Risikogebiet nach dem RKI aufgehalten haben, dürfen ihre Kinder nicht in die Einrichtungen bringen. Das Ministerium appelliert an die Verantwortung der Eltern selbst zu entscheiden, ob ihre Kinder betreut werden dürfen oder nicht. Es gelte auf jeden Fall, Ansteckungsmöglichkeiten zu vermeiden.

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