Keine Ausflüge zum 1. Mai

Polizei und Ordnungsämter kontrollieren kreisweit Einhaltung der Kontaktsperre

Veranstaltungen, Kundgebungen oder Feierlichkeiten – all das muss zum 1. Mai dieses Jahr aufgrund der bestehenden Kontaktsperren und Vorsichtsmaßnahmen ausfallen. Auch auf Ausflüge im Freien, wie den traditionellen Maigang, sollte in der aktuellen Situation verzichtet werden.

„Auch, wenn das Wetter lockt und Feiertag ist – die Kontaktsperren und Abstandsregeln gelten weiterhin. Ich appelliere daher an alle Lippstädterinnen und Lippstädter, sich an die bestehenden Maßnahmen zu halten, möglichst Zuhause zu bleiben und auf Ausflüge zu verzichten“, so Bürgermeister Christof Sommer. Polizei und Ordnungsämter werden am Maifeiertag kreisweit gemeinsam verstärkt kontrollieren, ob die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Darüber hinaus appellieren alle Städte und Gemeinden im Kreis Soest an ihre Bürgerinnen und Bürger, keine Verwandten und Freunde zu besuchen oder einzuladen. In Nordrhein-Westfalen seien Zusammenkünfte solcher Art in den eigenen vier Wänden rechtlich gesehen zwar nicht verboten. Es sei aber weiterhin wichtig, aus Gründen des Infektionsschutzes soziale Kontakte zu vermeiden. „Wenn sich Menschen über einen längeren Zeitraum treffen, steigt das Ansteckungsrisiko enorm“, bringt es der Krisenstabsleiter des Kreises Soest, Dirk Lönnecke, auf den Punkt und weist einmal mehr darauf hin, dass gerade ältere und kranke Menschen bei einer Infektion besonders gefährdet seien.

Wer trotzdem draußen unterwegs ist, sollte Folgendes beachten: In NRW sind Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen grundsätzlich nicht erlaubt. Also muss auch der traditionelle Maigang, bei dem Gruppen durch die Feldflur und die Ortschaften ziehen, ausfallen. Zusammenkünfte sind nur im privaten Bereich erlaubt, nicht in der Öffentlichkeit wie in Parks oder auf der grünen Wiese. Auch das Grillen im eigenen Garten hat seine Grenzen. Wenn dieses den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung annimmt, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden gehalten, einzuschreiten. Wer auf einen Ausflug oder Spaziergang nicht verzichten möchte, der sollte stark besuchte Ausflugsziele und touristische Hotspot meiden und bei entgegenkommenden Spaziergängern den Abstand von eineinhalb Metern einhalten. „Diese Maßnahmen sind notwendig. Je besser wir sie befolgen, desto eher können wir Risikogruppen schützen und in kleinen Schritten in die Normalität zurückkehren“, so Christof Sommer.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*