Impfstart im Zentrum am 1. Februar

Parallel zu der Arbeit der mobilen Teams (Bild) ist nun auch der Start der Impfungen im stationären Impfzentrum, das im Soester Gewerbegebiet West zwischen Senator-Schwartz-Ring und Schloitweg liegt, abzusehen. Zunächst werden ausschließlich Seniorinnen und Senioren ab 80 sowie pflegerisches Personal geimpft. Foto: Alexander Bange/ Märkischer Kreis

Über 80-Jährige werden angeschrieben – Terminvergabe ab 25. Januar

In das Impfgeschehen im Kreis Soest kommt weitere Bewegung. Parallel zu der Arbeit der mobilen Teams ist nun auch der Start der Impfungen im stationären Impfzentrum, das im Soester Gewerbegebiet West zwischen Senator-Schwartz-Ring und Schloitweg liegt, abzusehen. So werden bereits in der kommenden Woche die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises angeschrieben, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Das seien rund 22.000 Menschen, teilt die Geschäftsstelle des Impfzentrums Kreis Soest mit.

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) datiert den Beginn der Impfungen in den Impfzentren auf Montag, 1. Februar 2021. Im ersten Schritt können sich dort alle Bürgerinnen und Bürger gegen das Coronavirus impfen lassen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. So lautet aktuell die Vorgabe der Bundes-Impfverordnung. Termine sollen nach Ankündigung des MAGS ab Montag, 25. Januar 2021, telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800/11611702 und online unter www.116117.de vereinbart werden können.

Derweil geht die Impfung in den Pflege- und Seniorenheimen im Kreisgebiet weiter voran. Gut die Hälfte deren Bewohnerinnen und Bewohner im gesamten Kreisgebiet haben mittlerweile die erste von zwei notwendigen Impfungen erhalten. Auch das Pflegepersonal der jeweiligen Einrichtungen konnte versorgt werden; wer im Rahmen der bisherigen Aktionen nicht teilnehmen konnte, kann dies später im Impfzentrum nachholen.

Eine Vorsprache am Impfzentrum ohne Termin, aber auch ohne Impfberechtigung ist nicht möglich. Da die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die Reihenfolge der Impfungen festlegt, müssen schlimmstenfalls Menschen am Impfzentrum abgewiesen werden, wenn sie erscheinen, obwohl sie aktuell nicht impfberechtigt sind.

Landrätin Eva Irrgang appelliert in diesem Zusammenhang an die Vernunft und die Solidarität der Menschen im Kreis Soest: „Wir sind froh, dass es nun konkrete Daten gibt, auf die sich die Menschen einstellen können. Die Unsicherheit ist groß, das stellen wir in den zahlreichen Anfragen und Bürgerkontakten fest. Ich verstehe das gut. Wir dürfen aber nur streng nach Impfverordnung vorgehen, solange die Menge des Impfstoffes noch so begrenzt ist. Bitte vereinbaren Sie nur einen Termin, wenn Sie auch tatsächlich nach der Impfpriorität dran sind. Sie blockieren sonst Kapazitäten, die dringend gebraucht werden. Alle die geimpft werden wollen, werden geimpft werden – nur nicht alle sofort.“

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