Feiertagsbesuch aus dem Ausland frühzeitig einladen

Bürgerservice
Bei der Beantragung eines Visums sollte an eine Verpflichtungserklärung, die vollständigen Daten der Gäste und eine Aufenthaltsabsicherung gedacht werden. Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest

Bürgerservice weist auf lange Bearbeitungszeiten für Visa zum Jahresende hin

Das Jahresende rückt näher und damit auch die Feiertagsplanung. „Wenn Verwandte aus dem Ausland anreisen, die ein Visum benötigen, dann sollte der Gastgeber frühzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben“, weiß Heike Franke, Sachgebietsleiterin des Bürgerservice im Soester Kreishaus. Denn gerade zum Jahresende dauere die Beantragung bei den Botschaften länger.
„Der Gastgeber muss persönlich im Bürgerservice die Erklärung abgeben, dass er für die Dauer des Besuchs für alle eventuell entstehenden Kosten aufkommt“, erklärt Franke. Die Verpflichtungserklärung stelle aber keine Verpflichtung gegenüber den Gästen dar. Sie ermögliche es lediglich staatlichen Stellen auf den Gastgeber zurückzugreifen, falls während des Aufenthalts Kosten entstehen sollten, wie Sozialhilfe- oder Krankenhauskosten.

Ausstellen kann der Bürgerservice eine solche Verpflichtungserklärung, sobald die Daten der Gäste vollständig vorliegen und der Aufenthalt abgesichert ist. „Absichern kann der Gastgeber den Aufenthalt über ein Mindesteinkommen, ein Sparbuch oder über eine Bürgschaft“, so Franke. Sollte der Gastgeber im Bereich der Stadt Lippstadt wohnen, dann ist die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde in Lippstadt abzugeben.

Ein Informationsflyer zu diesem Thema ist in deutscher, englischer, russischer und türkischer Sprache beim Bürgerservice im Foyer des Kreishauses erhältlich. Zum Abschluss einer Verpflichtungserklärung wird ein Termin benötigt. Dieser kann persönlich im Foyer des Kreishauses, online unter www.kreis-soest.de oder telefonisch beim Bürgertelefon 02921/302222 vereinbart werden. Eine Beratung zum Thema Besuchseinladungen ist jederzeit zu den Öffnungszeiten möglich. Diese sind am  Montag und Dienstag von 8 bis 17 Uhr, am Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr.

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