Der neue Mietspiegel ist da

Der aktualisierte Mietspiegel enthält Aussagen zur ortsüblichen Vergleichsmiete für freifinanzierte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die zwischen 30 und 100 Quadratmetern groß sind. Foto: Stadt Lippstadt

Zahlen, Daten, Fakten zum Mietwohnungsmarkt in Lippstadt

Zum 01. Januar 2021 hat die Stadt Lippstadt den Mietspiegel aktualisiert. Die letzte Anpassung war zum 01. Januar 2019 erfolgt. In der Neuauflage enthält der Mietspiegel aktualisierte Aussagen zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wie bereits in den vorherigen Ausgaben ist der Mietspiegel auch in den Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen mit einem Abschlag von fünf Prozent anwendbar.

Ortsüblich ist dabei die Miete, die in Lippstadt für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage erzielt wird. Der Mietspiegel ist ausschließlich für die in Lippstadt frei finanzierten Wohnungen gültig, nicht für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Basierend auf erhobenem Datenmaterial der Verwaltung, der Vertretung der Hauseigentümer „Haus und Grund“ sowie des Mieterbundes aus den Neuvermietungen und den geänderten Mietverträgen der vergangenen Jahre wurde eine Bewertung des örtlichen Wohnungsmarktes vorgenommen.

Der aktuelle Mietspiegel umfasst dabei acht Baualtersstufen, wobei die erste Stufe die Baujahre bis zum 31.12.1959 umfasst und die letzte Stufe die Baujahre ab dem Jahr 1.01.2016. Im Vergleich zum letzten Mietspiegel wurde für die Zeit ab dem 01.01.2016 eine neue Baualtersklasse eröffnet. Grund hierfür sind die Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 und 2016. Diese haben dazu geführt, dass aufgrund der Anhebung der energetischen Standards spätestens seit dem 01.01.2016 die Baukosten angezogen haben, was natürlich auf die Mieten umgelegt wird. Insgesamt ist für die Stadt Lippstadt ein höheres Mietniveau in sämtlichen Baualtersstufen festzustellen. Die Mittelwerte der Mietspannen von den einzelnen Baualtersklassen haben sich insgesamt um 6,78 Prozent erhöht.

Die Mietwerte beziehen sich auf Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 30 und 100 Quadratmetern in Mehrfamilienhäusern. Für Wohnungen mit einer Wohnfläche über 100 m² kann für die Fläche über 100 m² ein Abschlag von zehn Prozent vorgenommen werden. In freistehenden Einfamilienhäusern können Zuschläge von zehn Prozent vorgenommen werden, bei Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern Zuschläge von fünf Prozent.

Auch innerhalb der Stadtgrenzen sind Unterschiede bei den zu erzielenden Mieten festzustellen. Dem trägt der Mietspiegel dadurch Rechnung, dass für die Ortsteile Rebbeke, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen und Lohe Abschläge zwischen fünf Prozent und zehn Prozent von den Werten der Tabelle vorgesehen sind. Der Mietspiegel ist in den Geschäftsstellen des Mieterbundes in der Brüderstraße 25, der Geschäftsstelle von „Haus und Grund“ in der Poststraße 32, außerdem in der Stadtinformation im Rathaus sowie der Bürgerberatung im Stadthaus erhältlich. Online kann der Mietspiegel außerdem auf der Homepage der Stadt Lippstadt abgerufen werden.

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