Bildungs- und Teilhabepaket: Neuer Rekord

Birgit Kraft-pankoke und Frank Vahrenbrink stellen Starke-Familien-Gesetz vor

Über 2,1 Millionen Euro im Jahr 2018 ausgezahlt

Obwohl im Jahr 2018 ein leichter Rückgang der Anträge um 5,6 Prozent zu verzeichnen war, wurden über 2,1 Millionen Euro für Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) ausgezahlt. Soviel wie noch nie, damit ist der bisherige Höchststand erreicht. Seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 wurden im Kreis Soest bisher 149.594 Anträge bewilligt und 14,2 Millionen Euro an die anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen von finanzschwachen Familien ausgezahlt.
Im Durchschnitt wurden in 2018 pro Antrag 112,69 Euro für eine der folgenden Leistungen ausgezahlt: Schulausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarfsausstattung, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung oder die soziokulturelle Teilhabe in Sportvereinen, Musik- und Malschulen oder Ferienfreizeiten. Die Bildungs- und Teilhaberaterinnen und –berater (Schulsozialarbeiter), die sich durch die Teilfinanzierung des Landes NRW nun an den Schulen im Kreis Soest etabliert haben, leisten hierzu einen großen Beitrag. Von den insgesamt knapp 7.700 potentiell Leistungsberechtigten im Kreis Soest nehmen rund 70 Prozent die BuT-Leistungen in Anspruch. „Ein Grund dafür, dass nicht alle die Leistungen in Anspruch nehmen, liegt oft darin, dass Leistungsbezieher als solche nicht erkennbar sein wollen“, erläutert Frank Vahrenbrink, Sachgebietsleiter Sicherung des Lebensunterhalts.
Alle Bezieher von Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Grundsicherung für Erwerbsfähige) sind anspruchsberechtigt und können die Anträge direkt beim Jobcenter stellen. Informationen und die Antragsvordrucke sind auf den Internetseiten des Jobcenters Arbeit Hellweg Aktiv unter www.arbeit-hellweg-aktiv.de zu finden. Alle Anträge sind an das Team Markt und Finanzen zu richten, außer die Anträge auf Schul-, Kitaausflüge und Klassenfahrten sowie über den persönlichen Schulbedarf werden durch die Leistungssachbearbeiter bearbeitet. 
Soweit Familien Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, müssen die BuT-Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, jeweils beantragt werden. Die Sozialämter der kreisangehörigen Kommunen nehmen die Anträge entgegen, Antragsvordrucke liegen dort bereit. Auf der Internetseite des Kreises Soest sind die Antragsvordrucke unter www.kreis-soest.de abrufbar. Für Rückfragen stehen die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Städten und Gemeinden zur Verfügung
Die Bundesregierung plant eine Neugestaltung des Kinderzuschlags sowie verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“. Die Schulbedarfspauschalen könnten dann im Februar von 30 auf 50 Euro und im August von 70 auf 100 Euro steigen. Der Eigenanteil für das gemeinsame Mittagessen und die Schülerbeförderung würde entfallen und die Lernförderung auch schon ohne Versetzungsgefährdung greifen.

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