Ministerium unterstützt „kulturelle Infrastruktur“

Rathaus mit Bürgerbrunnen
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Freie Institutionen, Träger und Vereine können sich noch bis 15. Oktober bewerben

Noch bis zum 15. Oktober können sich nicht gewerbliche freie Kulturinstitutionen, -träger und –vereine für eine Zuwendung aus dem „Investitionsfonds kulturelle Infrastruktur“ des Landesministeriums für Kultur und Wissenschaft bewerben. Aus dem Fonds werden Maßnahmen gefördert, die sich mit „Investitionen zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur nordrhein-westfälischer Kultureinrichtungen aller Kunstsparten befassen“. Dabei handelt es sich unter anderem um die Erstausstattung, Erneuerung oder Erweiterung von nichttechnischer, aber vor allem auch technischer, insbesondere digitaler Ausstattung. Ziel der Förderung ist es, Innovationen zu ermöglichen, Kulturangebote zu erweitern und im Sinne von Teilhabe neue Zielgruppen zu erschließen.

Förderungswürdig sind nach den Fördergrundsätzen zum Beispiel Bühnen-, Veranstaltungs- Projektions- und Filmtechnik, die Anschaffung von Mobiliar und spartenbezogener Ausstattung, die Ausrüstung von Seminarräumen oder die Schaffung von barrierefreien Präsentationsmöglichkeiten für z.B. Sehbehinderte und Gehörlose. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden.

Die Anträge können noch bis zum 15.10.2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Ein entsprechendes Antragsformular kann auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg (Bereich Kultur) heruntergeladen werden. Den Anträgen muss eine kurze Beschreibung der Anschaffungen und des damit verbundenen Nutzens für die jeweilige Einrichtung beigefügt werden.

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