3.125 Anträge auf Elterngeld bewilligt

Elterngeld
Sachgebietsleiterin Beate Fricke und Teamleiter Holger Scholz weisen auf neue Regelungen beim Elterngeld hin. Foto: Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest

Summe der Leistungen erhöhte sich auf 18,9 Mio. Euro

Die Elterngeldstelle des Kreisjugendamtes Soest hat im Jahr 2015 insgesamt 3.125 Anträge auf Elterngeld bewilligt (Vorjahr 3.243). Die Summe der Leistungen erhöhte sich auf 18,9 Mio. Euro (Vorjahr 18,4 Mio. Euro) und verteilt sich auf 2.408 Mütter (Vorjahr 2.502) und 717 Väter (Vorjahr 741). Die überwiegende Anzahl der Väter nahm allerdings nur die so genannten zwei Partnermonate in Anspruch (607/Vorjahr 603).
Die Jahresbilanz nehmen Sachgebietsleiterin Beate Fricke und Teamleiter Holger Scholz zum Anlass, um auf neue Regelungen beim Elterngeld hinzuweisen: „Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, können nun neben dem Basis-Elterngeld auch das Elterngeld-Plus und die Partnerschaftsbonusmonate beantragt werden. Wie beim bisherigen Elterngeld ersetzt das Elterngeld-Plus das wegfallende Einkommen.“

Die Höhe des Elterngeld-Plus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, welches ohne Teilzeiteinkommen zustehen würde. Die Bezugszeit des Elterngeldes kann somit verlängert werden: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Damit kann Elterngeld-Plus über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus bezogen werden. Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen und mindestens vier Monate lang parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, können jeweils vier zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate erhalten.

Änderungen hat es auch in den gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit gegeben: Statt wie bisher 12 Monate können Eltern nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag  des Kindes beanspruchen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Bisher war das Kreisjugendamt auch für das Betreuungsgeld zuständig. Doch das Betreuungsgeld verstößt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2015 gegen das Grundgesetz. Als Folge dieser höchstrichterlichen Entscheidung können seit diesem Zeitpunkt Anträge auf Betreuungsgeld nicht mehr bewilligt werden.

Weiter Informationen zum Elterngeld im Netz unter www.kreis-soest.de („Elterngeld“ ins Suchfenster eingeben) oder www.elterngeld-plus.de sowie bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Kreishaus Soest. Diese sind zu erreichen  unter den Telefonnummern 02921/302053, 302058, 303452 und 302836 sowie persönlich in den Räumen E 022, E 043 und E 044 des Kreishauses in Soest.

Weitere Informationen auch unter www.familien-wegweiser.de

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