Zuschüsse für freie Kulturträger

Rathausplatz Lippstadt
Rathausplatz Lippstadt

Anträge können noch bis Ende September gestellt werden

Die Stadt Lippstadt fördert mit dem Haushaltstitel „Zuschuss für freie Kulturträger“ nicht-professionelle freie Kulturträger, wenn diese ihren Sitz oder Wirkungskreis in Lippstadt haben. Den Förderrichtlinien zugrunde liegt das kulturpolitische Leitbild der Stadt Lippstadt. Neben künstlerischen Kriterien werden bei der Vergabe auch bildungspolitische sowie gesellschaftspolitische Aspekte und Fragen der außerschulischen bzw. non-formalen Bildung, der Alltagskultur, der Soziokultur, des Ehrenamtes sowie ökonomische Fragen berücksichtigt.

Dabei dient die Förderung zum einen dem nachhaltigen und langfristigen Erhalt und der Weiterentwicklung eines vielfältigen Lippstädter Kulturlebens, der Förderung eines qualitativ hochwertigen Kulturangebotes, der intensivierten Vernetzung der Kulturakteure, der Erschließung neuer Zielgruppen, der Förderung der Teilhabe aller Lippstädter sowie der Erschließung des gesamten Stadtgebietes als Kulturort.

Der Förderantrag muss bis zum 30. September eines jeweiligen Kalenderjahres für das darauf folgende Haushaltsjahr eingereicht werden. Für Veranstaltungen, die im Frühjahr 2018 stattfinden sollen, können kurzfristig noch in diesem Jahr Anträge gestellt werden. Um auch für das Frühjahr 2019 Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten auch für Veranstaltungen, die im Januar und Februar 2019 stattfinden sollen, jetzt die Anträge gestellt werden.

Antragsteller können private kulturelle Institutionen und Vereine sein. Liegt keine konkrete Organisationsstruktur vor, ist aus dem Kreis der Geförderten ein Vertretungsberechtigter zu benennen der die Verantwortung und Haftung gegenüber der Stadt Lippstadt übernimmt. Die fristgerecht eingereichten Projektanträge werden gesammelt dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Über die Gewährung von Kulturfördermitteln wird ein schriftlicher Bescheid erstellt.

Die Kulturförderrichtlinien, der Antrag und eine Ausfüllhilfe können unter www.lippstadt.de im Bereich Kultur unter dem Stichwort „Freie Kulturträger“ heruntergeladen werden.

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