Perspektiven für die südliche Altstadt

Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes. Foto: Stadt Lippstadt
Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes. Foto: Stadt Lippstadt

Gremien beraten über Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofgeländes

Am 31. August sowie am 18. und 25. September fallen wichtige Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung im Bereich der südlichen Altstadt. Stadthauskommission, Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat werden an diesen Tagen über die Zukunft des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof beraten und entscheiden.

Grundlage dafür bildet eine Beschlussvorlage der Verwaltung. Sie spricht im Kern die Empfehlung aus, im Bereich der südlichen Altstadt eine positive städtebauliche Entwicklung voranzutreiben und in diesem Zusammenhang hier einen Lebensmittelmarkt, ein Verwaltungsgebäude für die Unterbringung der Stadtverwaltung sowie zwei Parkhäuser zu bauen. Insbesondere durch den Neubau des Stadthauses und des Lebensmittelmarktes sollen wesentliche Akzente für die bauliche Aufwertung gesetzt werden, die auch positive Impulswirkungen für eine Belebung des gesamten Quartiers über das Gelände hinaus aussenden.

Obwohl mit dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes mit seinen 35.000 Quadratmetern die größte zusammenhängende Potentialfläche in der südlichen Altstadt von Lippstadt zur Verfügung steht, konnten dort bislang keine Planungen verwirklicht werden. Dieser Tage entscheidet sich nun, wie es mit dem Quartier weitergeht. Das Gelände eröffnet mit seiner Eingangsfunktion in die historische Kernstadt die Möglichkeit, für die Stadtentwicklung Lippstadts zukunftsweisende Akzente zu setzen. Diese Chance zur aktiven Quartiersgestaltung hat die Stadt Lippstadt aufgegriffen und seit einem entsprechenden Grundsatzbeschluss im Jahr 2015 Planungen zur Entwicklung der südlichen Altstadt aufgestellt. Sie haben nunmehr zu der aktuellen Beschlussvorlage geführt.

Falls Stadthauskommission, Finanz- und Hauptausschuss sowie der Rat grünes Licht für das Projekt geben, wird das Quartier Südliche Altstadt damit wesentliche Akzente für die weitere städtebauliche Entwicklung Lippstadt setzen. Des Weiteren kann mit dem vorgeschlagenen Neubau des Stadthauses die unbefriedigende und unwirtschaftliche Situation einer Zersplitterung der Verwaltung auf zwölf Standorte beendet werden. Problemen wie der dort herrschenden ungenügenden Barrierefreiheit, dem fehlenden Bürgerbüro und der Unwirtschaftlichkeit im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch können durch den Neubau abgeholfen werden.

In den letzten zwei Jahren wurden von der Verwaltung Planungen bezüglich des Raumbedarfs des Stadthausneubaus, der zur Verfügung stehenden Finanzierungs- und Realisierungsmöglichkeiten und vergaberechtlich zu berücksichtigender Aspekte aufgestellt. Eine erste grobe Kostenschätzung sowie Vorarbeiten zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes sind ebenfalls angefertigt worden. Diese Punkte werden am kommenden Donnerstag (31. August) um 18 Uhr im Ratssaal im Rahmen einer Sitzung der Stadthauskommission erstmals vorgestellt. Die Sitzung ist öffentlich und für alle interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer zugänglich.

Weitere Beratungen sowie die Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss und Rat sind für den 18. und 25. September geplant. Wird dabei der Beschlussempfehlung der Verwaltung gefolgt, sollen alle weiteren nötigen Schritte so bald wie möglich eingeleitet werden. Das betrifft in erster Linie die Planung und Umsetzung eines Wettbewerbs für die Erstellung einer Entwurfsplanung sowie die Fortführung des Bauleitplanverfahrens.

Weitere Informationen zur Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofgeländes sind über die Internetseite www.gueterbahnhof-lippstadt.de erhältlich.

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