Landtagswahl: Stimmzettel bei Städten und Gemeinden

Briefwahl ab sofort möglich – 231.182 Wahlberechtigte

Die Stimmzettel für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 in den Wahlkreisen 119 Soest I und 120 Soest II liegen bei den Städten und Gemeinden im Kreis Soest vor. Briefwahlunterlagen können ab sofort ausgehändigt werden. Für die Landtagswahl sind im Wahlkreis 119 Soest I insgesamt 115.899 Wählerinnen und Wähler wahlberechtigt, im Wahlkreis 120 Soest II sind es 115.283 Wahlberechtigte. Insgesamt können damit im Kreis Soest 231.182 Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Auf der linken Seite des Stimmzettels erfolgt mit der Erststimme die Wahl des Wahlkreisabgeordneten. Zur Wahl stehen im Wahlkreis 119 Soest I Heinrich Frieling (CDU), Till Heemann (SPD), Mayela Hiltenkamp (FDP), Dr. Wilfried Jacobi (AfD), Jürgen Klug (GRÜNE), Roland Linnhoff (DIE LINKE), Christian Wolf (FREIE WÄHLER), Wolfgang Sälzer (dieBasis) sowie Christoph Prünte (Einzelbewerber). Im Wahlkreis 120 Soest II können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme für Jörg Blöming (CDU), Jens Behrens (SPD), Christof Rasche (FDP), Ulrich von Zons (AfD), Dagmar Hanses (GRÜNE), Nikola Mühlfeld (DIE LINKE), Andreas Kappelhoff (FREIE WÄHLER) sowie Anna Löper (dieBasis) abgeben.

Insgesamt treten im Kreis Soest 17 Direktkandidaten für den Landtag in NRW an. „Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler im Kreis Soest über die Personen, die den Kreis Soest im nächsten Landtag vertreten sollen“, erläutert Landrätin Eva Irrgang als Kreiswahlleiterin. Auf der rechten Seite erfolgt die Wahl einer Landesliste (Partei). Von der CDU über die SPD, FDP, AfD, GRÜNE, DIE LINKE bis zur Partei Volt stellen sich insgesamt 29 Parteien dem Wählervotum. „Entscheidend für die Zusammensetzung des Landtages in NRW ist diese so genannte Zweitstimme. Nach dem Anteil der Parteien an den Zweitstimmen richtet sich ihr Anteil an den Parlamentssitzen“, betont die Kreiswahlleiterin.  Briefwahlunterlagen können bevorzugt über die Internetseite der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Briefwahlanträge können bis spätestens Mittwoch, 11. Mai 2022, 18 Uhr, gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, diese möglichst frühzeitig zu stellen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Wer erst am 12. oder 13. Mai 2022 Briefwahlunterlagen beantragen will, sollte dies persönlich im Wahlamt des jeweiligen Rathauses erledigen. Nur so ist sichergestellt, dass der Wahlbrief rechtzeitig, das heißt am Wahltag um 18 Uhr, beim zuständigen Briefwahlvorstand vorliegt.

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