Kandidaten für Landtagswahl stehen fest

Der Kreiswahlausschuss hat unter Vorsitz von Kreisdirektor Volker Topp die Wahlvorschläge in den Wahlkreisen 119 Soest I und 120 Soest II einstimmig für die Landtagswahl 2022 zugelassen. Foto: Wilhelm Müschenborn/ Kreis Soest

Briefwahlunterlagen können frühestens ab 14. Kalenderwoche beantragt werden

Unter dem Vorsitz von Kreisdirektor Volker Topp als stellvertretendem Kreiswahlleiter hat der Kreiswahlausschuss am Dienstag, 29. März 2022, in öffentlicher Sitzung im Sitzungssaal des Kreishauses die im Wahlkreis 119 Soest I vorliegenden neun Kreiswahlvorschläge und die im Wahlkreis 120 Soest II vorliegenden acht Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl 2022 am 15. Mai einstimmig zugelassen. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endete am Donnerstag, 17. März 2022, 18 Uhr.

Insgesamt 17 Direktkandidaten werden sich somit in den beiden Wahlkreisen bei der Landtagswahl um die Gunst der Wähler bemühen.

Im Wahlkreis 119 Soest I (Westkreis mit Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Soest, Welver, Werl und Wickede/Ruhr) sind dies Heinrich Frieling (CDU) aus Ense, Till Heemann (SPD) aus Soest, Mayela Hiltenkamp (FDP) aus Werl, Dr. Winfried Jacobi (AfD) aus Bad Sassendorf, Jürgen Klug (Grüne) aus Soest, Roland Linnhoff (Die Linke) aus Soest, Christian Wolf (Freie Wähler) aus Möhnesee, Wolfgang Sälzer (dieBasis)  aus Rüthen und Christoph Prünte (Einzelbewerber) aus Werl.

Im Wahlkreis 120 Soest II (Ostkreis mit Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein) treten Jörg Blöming (CDU) aus Erwitte, Jens Behrens (SPD) aus Lippstadt, Christof Rasche (FDP) aus Erwitte, Ulrich von Zons (AfD) aus Lippstadt, Dagmar Hanses (Grüne) aus Warstein, Nikola Mühlfeld (Die Linke) aus Lippstadt, Andreas Kappelhoff (Freie Wähler) aus Soest und Anna Löper (dieBasis) aus Rüthen an.  

Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl können frühestens ab der 14. Kalenderwoche (4. bis 10. April 2022) über die Internetseite der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen beginnt am Samstag, 9. April 2022. Da die Stimmzettel der Kreiswahlleitung erst am Dienstag, 12. April 2022, geliefert werden können, kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit der Briefwahlanträge bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kommen. Die Kreiswahlleitung und die Wahlämter der Städte und Gemeinden bitten hierfür um Verständnis. Briefwahlanträge können spätestens bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr, gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, diese möglichst frühzeitig zu stellen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht.

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