Barrierefreiheit im Fokus

Ein vollbesetzter Sitzungssaal belegte ein großes Interesse an den neuen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Foto: Michael Joswig/ Kreis Soest

Behindertenbeauftragter und Bauamt des Kreises informierten

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Ziel. Deshalb informierten das Büro des Behindertenbeauftragten und das Bauamt des Kreises am Mittwoch, 23. Januar, im vollbesetzten Kreishaus-Sitzungssaal über „Die neue Bauordnung NRW und ihre Auswirkungen auf den Bereich Barrierefreiheit“. 60 Verantwortliche der Bauaufsichten im Kreis, der Kreis-Abteilungen Schule, Soziales, Immobilien und Wohnungswesen, die Behinderten-Arbeitsgemeinschaft Kreis Soest (BAKS) sowie Architekten folgten der Einladung.
„Barrierefreiheit ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein unverzichtbarer Bestandteil einer vorausschauenden Planung. Immer mehr alte Menschen, von denen viele eine Behinderung haben, sind auf eine barrierefreie Gestaltung ihrer Umwelt angewiesen“, betont Michael Joswig, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen und Immissionsschutz. Vor diesem Hintergrund sei die Neufassung der Landesbauordnung NRW beschlossen worden, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Unter anderem der Paragraph 49, in dem es um die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und in Wohnungen geht, sei neu gefasst worden.
Als sachkundiger Referent war Architekt und Fachplaner Martin Philippi, zertifizierter Sachverständiger für barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung, verpflichtet worden. Der Mitarbeiter des Forschungsinstituts Technologie und Behinderung im Projekt „Agentur Barrierefrei NRW“ erläuterte den Planern und Praktikern aus den Bereichen Hochbau, Gebäudemanagement und Baugenehmigung sowie den anwesenden Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit.

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